Düsseldorf/Wien. Die internationale Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat den Bundesverband deutscher Banken e.V. – Einlagensicherungsfonds – (ESF) bei der Rettung der Düsseldorfer Hypothekenbank (DüsselHyp) beraten. Die DüsselHyp gehört zu den Gläubigern der Bad Bank der Hypo Group Alpe Adria, der Heta Asset Resolution AG. Diese hatte angekündigt, die Rückzahlung ausstehender Anleihen bis Ende Mai 2016 auszusetzen. Die DüsselHyp geriet dadurch unter Druck.
Der ESF hat zunächst eine Garantie für die Heta-Anleihen der DüsselHyp abgegeben und sich durch den Eigentümer der DüsselHyp, Lonestar, eine Call Option auf die Aktien einräumen lassen, die in Kürze ausgeübt werden soll, heißt es in einer Aussendung.
Die Übernahme des Instituts durch den ESF stehe unter kartellrechtlichem Genehmigungsvorbehalt.
Das Team
Das Freshfields-Team umfasste Wessel Heukamp, Peter Haberrecker, Laura Greimel (alle Gesellschaftsrecht/M&A, München), Wilfried Schaefer, Andre Happel (beide Steuerrecht), Alexander Glos (Bankaufsichtsrecht), Anselm Lenhard, Alexander Pospischil (beide Bank- und Finanzrecht, München), Frank Röhling und Bertrand Guerin (beide Kartellrecht, Berlin).
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