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Business, Recht

Finanzmarktaufsicht hatte 2014 wenig neue Prospekte zu prüfen, aber viele Nachträge

Helmut Ettl, Klaus Kumpfmüller ©FMA
Helmut Ettl, Klaus Kumpfmüller ©FMA

Wien. Die Anzahl der von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gebilligten Prospekte belief sich im 4. Quartal 2014 auf 11 und blieb somit im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Weiters wurden von der FMA im abgelaufenen Quartal 73 Nachträge gebilligt, im vierten Quartal 2013 waren es lediglich 18.

Im Gesamtjahr 2014 hat die Behörde unter ihren Chefs Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller 87 Prospekte (2013: 100) und 205 Nachträge (2013: 62) gebilligt, vier Billigungsverfahren (2013: 3) wurden eingestellt.

Nachtragsbilligungen mehr als verdreifacht

Der starke Anstieg bei den Nachtragsbilligungsverfahren war im Jahr 2014 laut FMA vor allem zurückzuführen auf die mit 1.1.2014 in Kraft getretenen Änderungen des BWG, deren Anwendbarkeit nach Ansicht einiger Emittenten einen wichtigen neuen Umstand gemäß § 6 KMG darstellte. Weiters fiel die seit 5.5.2014 geltende Verpflichtung zur Veröffentlichung von Jahresinformationen, die Umstrukturierung des österreichischen Volksbankensektors und Ratingänderungen diverser Emittenten ins Gewicht.

Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien zeigt sich folgende Verteilung auf die Kategorien IPOs, Kapitalerhöhungen und Listingprospekte (Q4 2014: 2 / Q4 2013: 6), Wohnbaubanken (Q4 2014: 2 / Q4 2013: 0), Basisprospekte (Q4 2014: 2 / Q4 2013: 2) und Anleihen (Q4 2014: 5 / Q4 2013: 2).

Im Gesamtjahr 2014 wurden sechs Billigungen in der Kategorie IPOs, Kapitalerhöhungen, Listingprospekte (2013: 15), 15 in der Kategorie Wohnbaubanken (2013: 12), 31 in der Kategorie Basisprospekte (2013: 24) sowie elf in der Kategorie Anleihen (2013: 5) ausgesprochen. Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde.

Im 4. Quartal 2014 wurden der FMA von Schwesterbehörden 68 Prospekte (Q4 2013: 68) und 219 Nachträge (Q4 2013: 591) notifiziert. Die FMA notifizierte 3 Prospekte (Q4 2013: 4) und 25 Nachträge (Q4 2013: 14). Im Gesamtjahresvergleich zeigt sich ein Rückgang der von Schwesterbehörden notifizierten Prospekte von 394 2013 auf 340 2014 sowie der notifizierten Nachträge von 2.541 auf 1.083. Hinsichtlich der ausgehenden Notifikationen zeige sich ein minimaler Anstieg bei den Prospekten (2013: 31, 2014: 32), und ein starker Anstieg bei den Nachträgen (2013: 29, 2014: 100).

Verwaltungsstrafe und Anzeigen

Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 4. Quartal 2014 eine Verwaltungsstrafe und brachte sechs Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft ein. Insgesamt wurden 2014 vier Veraltungsstrafen verhängt (2013: 6) und 20 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingebracht (2013: 10) Im Rahmen des Prüfmaßstabs hat die FMA das Vorliegen der Billigungsvoraussetzungen – Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit – zu überprüfen.

Link: FMA

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