
Wien. Internationale und Europäische Vorgaben für den Rechtsschutz im Umweltrecht und ihre Umsetzung in Österreich werden in „Umweltschutz durch Rechtsschutz?“ von Uni Salzburg-Expertin Teresa Weber analysiert. Exemplarisch werde dazu das Thema Wasserrecht herangezogen.
Umweltschutzvorschriften erfüllen ihren Zweck nur, wenn sie eingehalten werden. Bestehen Zweifel an deren rechtmäßiger Handhabung durch die Verwaltung, soll zur Klärung dieser Frage eine Überprüfungsinstanz angerufen werden können. Das ist nicht nur ein rechtspolitischer Wunsch, sondern auf Basis der Aarhus-Konvention und der unionsrechtlichen Vorgaben eine normative Anforderung an die österreichische Rechtsordnung, so der Verlag.
Beispiel Wasserrecht
Dabei werde weder im Völker- noch im Unionsrecht strikt zwischen generellen und individuellen Rechtsakten unterschieden, was grundsätzlich im Spannungsfeld zum österreichischen öffentlich-rechtlichen Rechtsschutzsystem steht.
Herausfordernd für die österreichische Rechtsordnung sei auch die in den internationalen Rechtsakten enthaltene weitgehende Privilegierung von Umweltschutzorganisationen, denen umfassende Anfechtungsbefugnisse zukommen. Neben einer detaillierten Analyse der bestehenden Vorgaben auf internationaler und europäischer Ebene werden in „Umweltschutz durch Rechtsschutz?“ deren Auswirkungen auf verschiedene Formen des Verwaltungshandelns im Wasserrecht untersucht, so eine Aussendung.
Die Autorin
Mag.a Dr.in Teresa Weber ist Assistenzprofessorin an der Universität Salzburg und Expertin in den Fachbereichen Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht.
Link: Verlag Österreich