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Angestelltengewerkschaft GPA-dpj setzt auf Vertragscheck und Klagen gegen unzulässige Praktika

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Wien. Die Gewerkschaft GPA-djp geht mit einem neuen >Vertragscheck< (Beratungsgesprächen) und Mustervertrag gegen den massenweisen Einsatz von ihrer Meinung nach illegalen Betriebspraktika vor: Im letzten Dreivierteljahr habe man bereits mehr als 200 Fälle, in denen Praktikanten deutlich unterbezahlt oder zum Nulltarif arbeiten, an die Gebietskrankenkasse weitergeleitet; auch die Zahl der Fälle, in der man Rechtshilfe leiste, sei im Steigen begriffen.

Die Gewerkschaft kündigt nun vermehrte Anzeigen bzw. Klagen an und will dabei u.a. Studenten unter die Arme greifen.

„Es gibt noch genügend Handlungsbedarf, bis es die unerträglichen Umgehungsverträge für junge BerufseinsteigerInnen nicht mehr gibt“, so Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) am Europäischen Tag des Praktikums in dieser Woche. „Junge Menschen, deren Lehr- oder Studienplan Praktika vorschreibt, sind diesem Geschäftsmodell Praktikum ausgeliefert, um ihre Ausbildung abschließen zu können.“

Die Vorgangsweise

„Ab sofort bieten wir auch PraktikantInnen den Vertragscheck an“, so Veronika Kronberger, Vorsitzende der >Plattform Generation Praktikum<, in der GPA-djp zuständig für die Interessengemeinschaft work@flex.

Ein laut Ansicht der Gewerkschaft dem Arbeits- und Sozialrecht entsprechender Muster-Praktikumsvertrag wird unter www.watchlist-praktikum.at zum Download angeboten. Wer mit der GPA-djp in Kontakt trete, könne auch Termine für den Check seines bereits unterzeichneten Praktikums-Vertrags vereinbaren. „Wegen der vielen Inserate mit unzumutbaren, illegalen Arbeitsbedingungen und Entlohnungsmodalitäten, die uns aktuell gemeldet werden, müssen wir davon ausgehen, dass hier weiterer Handlungsbedarf besteht, und wir werden unsere Aktivitäten nächstens im Sinne von Anzeigen und Klagen nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz ausweiten“.

Die Forderungen: Die Entlohnung von PraktikantInnen müsse nach Kollektivvertrag erfolgen. Die Lehrinhalte von Praktika sollten in den Hochschullehrplänen definiert werden u.a.

Link: GPA-djp

 

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