Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass das Verbot des kleinen Glücksspiels in Wien weder unfair noch zu rasch in Kraft getreten ist. Automatenbetreiber, die sich an den VfGH gewendet haben, sahen darin eine Verletzung der Erwerbsfreiheit, des
Eigentumsrechts sowie eine Verletzung des Vertrauensschutzes. Doch im Kern, so das Höchstgericht, ist die vom Gesetzgeber gewählte Vorgangsweise im Interesse des Spielerschutzes gerechtfertigt. Angesichts der mehr als vierjährigen Übergangsfrist für das Auslaufen der Bewilligungen liegt auch keine Verletzung des Vertrauensschutzes vor.
Das Glücksspielgesetz hat sogenannte >Einarmige Banditen< mit 1. Jänner 2015 außerhalb lizenzierter Casinos verboten. Automatenaufsteller klagten dagegen. Glücksspielkonzern Novomatic hat im Vorjahr Gutachten der Universitätsprofessoren Theo Öhlinger und Bernhard Raschauer (Institut für Staats- u. Verwaltungsgrecht, Uni Wien) und Heinz Mayer (Ex-Juridicum-Dekan, heute LGP) vorgelegt, die die Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen untermauern sollten.
Weitere Überlegungen
Bei Novomatic will man nun prüfen, ob weitere Schritte gesetzt werden. Der Automatenverband erwartet das Aus für zahlreiche Gaststätten und auch Sportwettbüros: Zwar bleiben Sportwetten erlaubt, diese allein seien aber oft nicht profitabel genug.
Link: VfGH
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