Open menu
Bildung & Uni, Recht, Steuer

Journal für Strafrecht baut beim Wirtschafts- und Finanzstrafrecht aus, Deloitte an Bord

©Verlag Österreich
©Verlag Österreich

Wien. Die Wirtschaftskriminalität ist ein aktuelles Thema – und dem trägt nun der Verlag Österreich Rechnung: Beim Journal für Strafrecht wird der Bereich >Wirtschafts- und Finanzstrafrecht< ausgebaut. Dafür holt man sich zwei Deloitte Österreich-Experten an Bord.

Mit dem aktuellen Heft 2/2015 des Journals für Strafrecht (JSt) wird der Bereich des Wirtschafts- und Finanzstrafrechts inhaltlich und redaktionell verstärkt, so der Verlag: Neue Rubriken zu „Strafprozess und Forensik“ sowie zu „Strafvollzug und Kriminologie“ werden demnach regelmäßig in die sechsmal jährlich erscheinende Zeitschrift aufgenommen.

Mag. Karin Mair und MMag. Dr. Bernhard Gröhs, LL.M., beide von Deloitte Österreich, stoßen zum Redaktionsteam.

Ein aktuelles Thema

Aktuelle spektakuläre Strafrechtsfälle im Unternehmens- und Finanzbereich machen deutlich, dass das wirtschaftliche Leben immer stärker durch das Strafrecht geprägt wird, so der Verlag: Strafverteidiger seien gefragt, ihre Mandanten vorausschauend zu beraten, um mögliche Strafbarkeiten im Vorhinein zu vermeiden oder sie bei bereits anhängigen Strafsachen bestmöglich zu begleiten.

Inhalt des neuen Schwerpunkts seien u.a. aktuelle Fälle aus der Praxis, rechtliche Probleme des Wirtschaftsstrafrechts, europäische und internationale Bezüge sowie das einschlägige Verfahrensrecht. Außerdem gibt es Einblicke in die Arbeit von Forensic-Service-Abteilungen großer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Aufdeckung und Untersuchung möglicher Straftaten.

Das Journal für Strafrecht (JSt) wurde 2014 vom Verlag Österreich übernommen und erscheint seit 2015 mit sechs Ausgaben jährlich.

Link: JSt

 

Weitere Meldungen:

  1. Kommentar zum Kartellgesetz in 3. Auflage erschienen
  2. Seminar Oberlaa: Neuerungen 2025 inklusive Regierungsprogramm
  3. Neues Handbuch über Prozessfinanzierung in Österreich
  4. Manz-Lesung: „Strophe von Heinrich Heine muss entfernt werden…“