Die sogenannte >Zweiklassenmedizin< ist immer wieder Thema in Österreichs Medien – das BFG entschied nun jedoch, dass Sonderklassegebühren keine außergewöhnlichen Belastungen seien (siehe Entscheidungszusammenfassung von Dr. Irmgard Richter). Weshalb in Bezug auf die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung von der Rechtsprechung des VwGH abgewichen wurde, erläutert Dr. Anna Schefzig.
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