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Recht

Fellner Wratzfeld & Partner freut sich über VfGH-Aufschub für Hypo-Gläubiger

Fellner, Hecht ©fwp
Fellner, Hecht ©fwp

Wien. Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte (fwp) freut sich über die erste VfGH-Entscheidung in Sachen Hypo-Sondergesetze: Der VfGH wies wie berichtet sämtliche Individualanträge von österreichischen und internationalen Investoren gegen die Sondergesetze aus formalen Gründen zurück: Er will erst im Herbst in der Sache entscheiden. Bei fwp sieht man damit einen Schritt in Richtung kontrollierte und effiziente Abwicklung der Hypo getan. Immerhin vertritt man selbst die Heta Asset Resolution AG als mitbeteiligte Partei.

Die Heta ist die >Bad Bank< der ehemaligen Hypo Alpe-Adria Bank International AG. Im Sommer 2014 wurde zur Vorbereitung der Abwicklung der Heta ein Gesetzespaket beschlossen, nachdem unter anderem Forderungen bestimmter (nachrangiger) Gläubiger gegen die Heta erloschen sind.

Zahlreiche Gläubiger haben sich daraufhin mit Individualanträgen an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt, um eine Aufhebung des Hypo-Sondergesetzes zu erreichen. fwp hat in diesem Verfahren die Heta als mitbeteiligte Partei vertreten, heißt es in einer Aussendung.

Nach dem Konzept des Gesetzgebers soll im Interesse der Steuerzahler die bestmögliche Verwertung des Vermögens der Heta dadurch unterstützt werden, dass bestimmte Nachranggläubiger an den Abbaukosten der Heta beteiligt werden. Bei diesen und auch bei ausländischen Politikern stießen die Maßnahmen nicht auf Begeisterung; so warf zuletzt der Finanzminister des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, Norbert Walter-Borjans, der Republik Österreich vor, sich „wie eine Bananenrepublik“ zu verhalten.

Das Team

„Wir freuen uns, unsere langjährige Klientin in diesem prominenten Verfahren mit unserer führenden Expertise im Schnittbereich der Finanzierung, insbesondere in Restrukturierungssituationen, und des öffentlichen Wirtschaftsrechts zu begleiten. Die vorliegenden ersten Entscheidungen des VfGH sind ein wichtiger Meilenstein, um die kontrollierte und effiziente Abwicklung der Heta im Interesse der Steuerzahler abzusichern“, so fwp Partner Michael Hecht.

Das Beraterteam von fwp bestand den Angaben zufolge federführend aus den Partnern Michael Hecht (Verfassungsrecht / Öffentliches Wirtschaftsrecht) und Markus Fellner (Bankrecht & Finanzierung), sowie Rechtsanwalt Christian Thaler (Bankrecht & Finanzierung) und den Associates Benedikt Kessler (Bankrecht & Finanzierung), Clemens Gabriel, Alexander Kompein und Helmut Kinczel (alle Öffentliches Wirtschaftsrecht).

Link: fwp

 

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