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Business, Recht

E-Zigaretten-Anbieter nikoBlue zieht gegen gesetzliche Trafik-Pflicht vor den Verfassungsgerichtshof

Wien. Mit einer Novelle zum Tabakmonopolgesetz hat der Gesetzgeber angeordnet, dass E-Zigaretten Refills und Liquids den Tabakerzeugnissen verwandt sind und ausschließlich von Tabaktrafikanten vertrieben werden dürfen. Mit Inkrafttreten der Novelle am 1. Oktober 2015 müssen Geschäfte, in denen E-Zigaretten bisher verkauft wurden, also schließen. Der Anbieter nikoBlue – nach eigenen Angaben bei Umsatz, Mitarbeitern und Kunden unangefochtener E-Zigaretten-Marktführer in Österreich, bekämpft die Novelle vor dem Verfassungsgerichtshof. Firmengründer Franz Seba wird von Verfassungsrechtler Heinz Mayer unterstützt, Of Counsel in der Wiener Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger + partner.

Während die Tabakindustrie von der angefochtenen neuen Regelung profitieren werde, füge sie den Verbrauchern, den Händlern und deren Mitarbeitern gleichermaßen massiven Schaden zu, so eine Aussendung.

Seit der Erfindung der E-Zigarette im Jahr 2003 sei der Siegeszug des Produkts nicht aufzuhalten – und naturgemäß fühlen sich die Tabakkonzerne von dieser Entwicklung bedroht und versuchen nun, die neue entstandene Konkurrenz zu bekämpfen, meint letztere. In Österreich wurden mit einer im 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 beschlossenen Novelle elektronische Zigaretten (Refills und Liquids) unter das Tabakmonopol gestellt, obwohl E-Zigaretten keinen Tabak enthalten.

Weder für die Jugend noch die Gesundheit tauglich?

Die Begründung, diese Maßnahme diene der Gesundheitspolitik und dem Jugendschutz, sei untauglich, meinen Seba und seine Rechtsberater: Es sei nicht zu erkennen, wie die Einbeziehung der E-Zigarette in das Tabakmonopol dem Jugendschutz oder der Gesundheitspolitik dienen könnte. „Ich wage zu behaupten, dass mein Unternehmen mehr Menschen zu Nichtrauchern gemacht hat, als alle staatlichen Maßnahmen der vergangenen Jahre“, so Seba. Die Novelle zwinge diese nun, wieder in Trafiken einkaufen zu gehen und dort mit dem Gegenstand ihrer früheren Sucht – klassischen Zigaretten – in Berührung zu kommen.

Die weiters in der Novelle angeführte Begründung, die Gesetzesanpassung diene auch der „Sicherung der Einkünfte der Tabaktrafikanten“, ist darüber hinaus laut Verfassungsjurist Mayer als verfassungswidrig anzusehen, nimmt der Gesetzgeber damit doch einen Eingriff in die Erwerbsfreiheit vor. „Dieses Argument ist ein richtiger Schuss ins Knie – es darf keinen Konkurrenzschutz seiner selbst willen geben“, so Mayer.

Derzeit gibt es in Österreich laut nikoBlue 75 Fachgeschäfte für E-Zigaretten, mit rund 250 Mitarbeitern, deren Arbeitsplätze nun bedroht seien. Man selbst verfüge über acht Brandstores in Wien sowie jeweils einen in Graz, Linz und Wiener Neustadt. Darüber hinaus erfolge der Vertrieb über einen Internetshop und temporäre Promotionstände.

Link: nikoBlue

Link: LGP

 

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