Wien. Heute war einleitender Verhandlungstermin in Sachen Datenschutz-Sammelklage von Max Schrems gegen Facebook am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen: Einstweilen geht es rein um die Zuständigkeit. Für den Gerichtsstand Wien hat der US-Konzern nämlich kein „Like“ übrig. Seine Anwälte von der Wirtschaftskanzlei Graf & Pitkowitz versuchen darzulegen, dass in Wien gegen Facebook gar nicht verhandelt werden könne. Inhaltlich nimmt der Social Media-Gigant zu den Vorwürfen dagegen weiterhin nicht Stellung, zürnen die Kläger.
Zu den Vorwürfen von Max Schrems und seiner Initiative Europe-vs-Facebook schweigt der US-Konzern bisher, so Schrems. Stattdessen behaupte Facebook, dass das Wiener Gericht zu dieser Klage gar nicht verhandeln dürfe, da es nicht zuständig sei.
Von Schrems wurde konkret Facebook Irland geklagt – eine Tochter, über die das Geschäft von Facebook außerhalb der USA läuft. Dem Ansinnen, in Irland oder direkt in den USA zu klagen, erteilt Schrems jedoch eine Absage: In der EU könne eine Person, die nicht beruflich oder gewerblich handelt, eine Klage gegen ein Unternehmen am eigenen Heimatgerichtsstand einbringen – in diesem Fall ist das Wien. Facebook wolle bloß erreichen, dass der Kläger diesen Vorteil nicht nutzen darf.
Ein Unterhaltungsprogramm?
Schrems, der von der Wiener Kanzlei PFR vertreten wird, findet in seinem öffentlichen Statement gewohnt selbstbewusste Worte: „Das Vorbringen von Facebook ist ein großartiges Unterhaltungsprogramm für jeden Juristen. Teilweise wird leider auch mit etwas skurrilen Unterstellungen gearbeitet. Ich sehe diese Argumente derzeit aber eher als Akt der Verzweiflung, den man nicht ernst nehmen kann. Wenn Facebook rechtlich sinnvolle Argumente hätte, dann müsste man sich diese Ochsentour nicht antun.“
Facebook-Anwalt Nikolaus Pitkowitz (Kanzlei Graf & Pitkowitz) interessiert u.a. wovon Schrems lebt. Nicht von Sammelklagen oder Verbraucherschutz-Aktivitäten, lautet dessen Konter: Die Klage werde vom Kläger gemeinnützig organisiert, alle erstrittenen Gelder gehen (nach Kosten) an die Teilnehmer, wird betont. Finanziert wird die Sammelklage vom deutschen Prozessfinanzierer Roland ProzessFinanz AG aus Köln.
Die weiteren Schritte
Das Gericht in Wien werde nach der ersten Verhandlung vermutlich zunächst schriftlich über seine Zuständigkeit entscheiden. Diese Entscheidung könne dann von beiden Seiten im Instanzenzug angegriffen werden. Das letzte Wort wird also vermutlich erst in einiger Zeit gesprochen sein. Bei der Sammelklage haben über 25.000 Nutzer über das Portal fbclaim.com ihre Ansprüche an Schrems abgetreten. Weitere 60.000 Nutzer haben sich darüber hinaus registriert.
Facebook werden dabei zahlreiche Datenschutzverletzungen vorgeworfen, z.B.: ungültige Datenschutzbestimmungen, unrechtmäßiges Sammeln und Weitergeben von Daten, Ausspähen des Surfverhaltens der Nutzer sowie die Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm „Prism“. Dazu äußerte sich die Gegenseite heute nicht.
Die zivilrechtliche Klage in Wien ist – wie Europe-vs-Facebook betont – rechtlich unabhängig von jenem irischen Verwaltungsverfahren, das kürzlich vor dem EuGH verhandelt wurde.
Link: Europe-vs-Facebook
Link: Graf & Pitkowitz
Link: PFR