Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Serie IT-Rechtsexperten: IT-Team von Schönherr sieht viele spannende Rechtsfragen, nicht nur bei Facebook

Günther Leissler ©Schönherr
Günther Leissler ©Schönherr

Wien. Die Informationstechnik (IT) prägt Wirtschaft wie Alltag in immer größerem Ausmaß. In einer neuen Serie stellt Recht.Extrajournal.Net die IT-Rechtsteams der österreichischen Kanzleien und weitere IT-Rechtsexperten vor. Die marktführende österreichische Sozietät Schönherr setzt auf ihr sechsköpfiges „newTech“-Team mit den Rechtsanwälten Günther Leissler, Wolfgang Tichy und Michael Woller und drei Associates. Im Interview gehen sie auf aktuelle Rechtsthemen und -verfahren ein: Etwa auf neue EU-Datenschutzregeln, oder auf die Tatsache, dass die Facebook-Klagen von Max Schrems zwar bedeutsam seien – aber nicht aus dem Grund, den die Österreicher annehmen.

Insgesamt besteht das IT-Team der Kanzlei den Angaben zufolge aus:

  • RA Dr Günther Leissler (Datenschutz, Telecoms, Regulatory)
  • RA Dr Wolfgang Tichy (IT-Vertragsrecht, Zivilrecht)
  • RA Dr Michael Woller (IP)
  • 3 Associates (Rechtsanwaltsanwärter)
Wolfgang Tichy ©Schönherr
Wolfgang Tichy ©Schönherr

Das Schönherr newTech Team wurde in seiner aktuellen Konstellation 2012 gebildet. Es verfolge einen bei Schönherr schon seit Jahren praktizierten interdisziplinären fachbereichsübergreifenden Ansatz: Die Teammitglieder sind jeweils Spezialisten auf ihrem Rechtsgebiet (öffentliches Recht, Zivilrecht und IP). Ihre Schwerpunkte liegen jeweils auf den die „neuen Technologien“ betreffenden Rechtsfragen innerhalb ihrer Spezialmaterien.

Das Team arbeite eng zusammen und agiert nach dem „one-stop-shop“-Prinzip. Die drei Rechtsanwälte leiten die Praxis gemeinsam seit 2012.

Recht.Extrajournal.Net: Wie ist das IT-Team von der Organisation her aufgebaut? Geht es dabei um das Rechtsgebiet IT-Recht, oder sieht man das Thema branchenspezifisch, d.h. als Betreuung der IT-Branche?

Günther Leissler: Da das IT-Recht im Grunde kein eigenes Rechtsgebiet, sondern eine verschiedene Rechtsmaterien berührende Querschnittsmaterie ist, verfolgt Schönherr hier den Ansatz eines interdisziplinären Teams. Das Team berät Mandanten branchenunabhängig zu sich im Zusammenhang mit neuen Technologien stellenden Rechtsfragen. Die Spezialisierung bringt es mit sich, dass zu den Mandanten des Teams verstärkt Unternehmen aus der IKT-Branche zählen.

Wie ist die Verzahnung mit dem IP-Thema, ist die Gruppe identisch oder sind es getrennte Arbeitsbereiche mit getrennten Teams?

Wolfgang Tichy: Der im Schönherr newTech Team für IP zuständige Rechtsanwalt Michael Woller ist gleichzeitig Mitglied der IP Practice Group, wodurch es zu einer gewisse Verzahnung mit der IP Praxis kommt. Das newTech Team ist aber aufgrund seines interdisziplinären Ansatzes weder Teil der IP Praxis noch als von anderen Fachbereichen strikt getrennte Praxis aufgebaut, sondern besteht aus in ihren jeweiligen Fachbereichen verwurzelten Juristen mit einem inhaltlichen Fokus auf neue Technologien.

Wie hat sich die Anzahl der mitarbeitenden Personen entwickelt, wie viele waren es vor einem Jahr, wie viele werden es in einem Jahr sein?

Michael Woller ©Schönherr
Michael Woller ©Schönherr

Michael Woller: Die Größe des Teams ist seit einigen Jahren konstant. Signifikante personelle Änderungen sind in Österreich in diesem Bereich derzeit keine geplant. Die Strategie in diesem Bereich folgt unter Berücksichtigung der Marktentwicklungen. Eine Verstärkung wird insoweit gesucht, als vorhandene Ressourcen der Kanzlei vermehrt dem IT-Rechtsbereich zugänglich gemacht werden; dies betrifft vor allem den Associate Bereich in Österreich und den Rechtsanwaltsbereich in CEE.

Was sind wichtige Causen bzw. Klienten in diesem Zusammenhang?

Leissler: Schönherr vertritt im newTech Bereich zahlreiche namhafte österreichische und internationale Mandanten aus verschiedensten Branchen. Aufgrund des verstärkten Engagements im Bereich neue Technologien zählen zu den Mandanten auch zahlreiche Unternehmen aus der IKT-Branche. Darunter sind sowohl international tätige Konzerne, mittelständische Unternehmen, als auch innovative Startups. Aufgrund der vielfachen Sensibilität der von uns betreuten Geschäftsbereiche werden wir von unseren Mandanten durchwegs ersucht, in der Öffentlichkeit von namentlichen Bezeichnungen unserer Causen abzusehen.

Was sind aus Ihrer Sicht im Jahr 2015 die wichtigen Themen im IT-Recht?

Woller:

  • Domainstreitigkeiten (new gTLDs – neue generische Top-Level-Domains)
  • Metadatenbanken (Datenbankschutz)
  • Frage der Zulässigkeit des Weiterverkaufs weiterer Online-Inhalte (Musik, Filme, eBooks) nach der Entscheidung des EuGH zur Zulässigkeit des Weitervertriebs von Software

Tichy:

  • Erfahrungen in der Umsetzung der Verbraucherrechte-RL (VRUG/FAGG) und deren Auswirkungen im e-commerce
  • Erste Praxiserfahrungen in der Umsetzung von „bring your own device“ (BYOD) und „chose your own device“ (CYOD)

Leissler:

  • Strukturelle Datenschutzfragen bei machine2machine Kommunikationsprozessen
  • Beratung zu den Entwicklungsprozessen der EU-Datenschutzgrundverordnung

Leissler/Tichy/Woller:

  • Die „Digital Single Market“ (DSM) Strategie ist derzeit eine der Prioritäten der Europäischen Kommission. Die DSM-Initiative wird Auswirkungen auf Copyright, E-Commerce und Data-Protection haben.

A propos wichtige rechtliche Themen: Ist die in Österreich stattfindende Facebook-Sammelklage von Max Schrems aus Ihrer Sicht wichtig für die internationale IT-Community? Oder auch seine zweite Klage, mit der er jetzt bis vor den EuGH gekommen ist?

Leissler: Hier ist zu unterscheiden: Jene Aspekte der Sammelklage die Facebook betreffen tragen gut zur datenschutzrechtlichen Bewusstseinsbildung bei. Jedoch stehen viele der aktuell in Europa zum Datenschutzrecht diskutierten Regulierungsthemen weder mit Facebook noch mit der gegen Facebook gerichteten Sammelklage im Zusammenhang, sodass die Sammelklage in diesen Bereichen keine vorrangige Rolle spielt. Allerdings sind für Europa wie auch für die USA die Erwägungen des EuGH zum „Safe Harbor“ Abkommen von großer Bedeutung. Insofern blickt die internationale IT-Community mit Interesse auf den EuGH und darauf, wie er über das „Safe Harbor“ Abkommen entscheiden wird.

Link: Schönherr

 

Weitere Meldungen:

  1. Produktpiraterie: Zöllner schnappen viel mehr Produkte
  2. Proemion übernimmt Trendminer mit White & Case
  3. Ergo Versicherung: „Digital Transformation Days“ zeigen IT-Trends
  4. Peter Hanke wird Country Manager Austria bei Fortinet