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Recht, Veranstaltung

17. Compliance Netzwerktreffen: Spannungsfeld zwischen Verteidigung, Strafverfolgung und Medien

Wien. Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) veranstaltet jedes Jahr einen ressortübergreifenden >Anti-Korruptionstag<, der das Bewusstsein für das Thema in der Beamtenschaft schärfen soll. Im Anschluss daran fand heuer das vom BAK und LexisNexis Österreich gemeinsam organisierte 17. Compliance Netzwerktreffen mit dem Titel: „Beschuldigt, was nun? Im Spannungsfeld zwischen Verteidigung, Strafverfolgung und Medien“ in Wien statt. Dabei zeigten Behördenvertreter wenig Verständnis für das Spiel mancher Verteidiger mit der öffentlichen Meinung.

Moderator Georg Krakow, ehemaliger Staatsanwalt (Bawag-Verfahren) und jetziger Rechtsanwalt, startete die Diskussionsveranstaltung laut einer Aussendung mit dem Thema >Litigation PR<. Es handelt sich dabei bekanntlich um den Versuch, über die Beeinflussung der öffentlichen Meinung Strafverfahren zu steuern.

Robert Eichler von der OMV schließt für sein Unternehmen eine solche Strategie aus. Die einzige Möglichkeit für eine Firma, auf die „Schuldvermutung“ zu reagieren, sei Schweigen. Äußerungen zu laufenden Verfahren verlängerten nur die Medienberichterstattung: „Es ist für Manager zwar unangenehm, sich nicht äußern zu dürfen, aber besser.“

Andreas Wieselthaler, Direktor des BAK, fügte hinzu: „Litigation PR behindert die Ermittlungen. Verteidiger sollen alle Rechte ausschöpfen, oft artet es aber in ‚Haxlbeißerei‘ aus.“

Schnellere Verfahren, mehr Gerechtigkeit?

Mit der Strafrechtsreform wird eine Obergrenze der Ermittlungsverfahren von drei Jahren eingezogen, was ebenfalls diskutiert wurde. Universitätsprofessor und Rechtsanwalt Peter Lewisch plädierte dafür, „die richtigen“ Verfahren schnell einzustellen, um Ressourcen für wirklich relevante Fälle freizubekommen.

BAK-Direktor Wieselthaler versteht die Begrenzung nicht als Niederlage für die Strafverfolgungsbehörden. Ein Hindernis für die Arbeit des BAK seien vielmehr häufige Wechsel von Staatsanwälten und Stehzeiten im Verfahren aufgrund von Arbeitsüberlastung der Staatsanwaltschaften, nachdem die Ermittler ihre Sachverhaltsdarstellung eingebracht hätten.

Mediale Beeinflussung der Justiz

Umfragen zeigen laut der Aussendung, dass selbst einige Staatsanwälte und Richter glauben, ihre Entscheidungen nicht gänzlich unbeeinflusst von der medialen Berichterstattung treffen zu können. Diese Beobachtung teilt Prof. Lewisch: „Medienberichte bilden den Bezugsrahmen zur Bewertung von Sachverhalten.“ Auch die Justiz könne das, was rundherum vor sich geht, nicht völlig ausblenden.

Heikles Thema Aktenleaks

Beim heißen Eisen Aktenleaks – also dem Abdruck von Aktenteilen in Medien – ortet Andreas Wieselthaler Eitelkeiten im Unterbau der Behörden als häufige Quelle. Mittlerweile gehen die Ermittlerteams daher intern sehr sparsam mit Informationen um, heißt es weiter.

Verboten ist das Zitieren aus Ermittlungsakten in Österreich allerdings nicht. Daher sieht Ulla Kramar-Schmid (Leitung Investigation, Nachrichtenmagazin profil) auch keinen Grund, davon abzurücken: „Es ist medienrechtlich jetzt schon klar abgezirkelt, was ‚schutzwürdige Interessen‘ sind.“

Dabei dürfte die neu eingeführte Unterscheidung zwischen „Angezeigten“, „Beschuldigten“ und „Verdächtigen“ für die Medien kaum eine Rolle spielen, obwohl allseits eine präzisere Terminologie gefordert worden war. Die Behördenvertreter bedauern das. „Medien müssen sich überlegen, wie künftig die Berichte verfasst werden, um diese Unterscheidung zu würdigen, damit das bei der Bevölkerung ankommt“, fordert etwa der Direktor des BAK.

Link: LexisNexis

 

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