
Wien. Mit einem Seminar zum Thema >Der Prokurist im Gesellschafts- und Arbeitsrecht< hat die Wirtschaftskanzlei KWR das Frühjahr 2015 begonnen. Arbeitsrechtspezialistin Anna Mertinz und Managing Partner Thomas Frad widmeten sich sowohl dem Thema, wie man zu dieser Position kommt, wie der Frage, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen sich aus Widerruf der Prokura usw. ergeben.
Behandelt wurden den Angaben zufolge Arten, Erteilung und Widerruf der Prokura sowie die sich daraus ergebenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen, sowie vor allem der Umfang der Prokura.
Mehr können als dürfen
„Ein Prokurist kann im Außenverhältnis oft mehr, als er im Innenverhältnis eigentlich darf. Dies führt in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen, die durch klare Vereinbarungen vermieden werden können!“ so Mertinz.
Diskutiert wurde bei dem Klientenseminar auch die Haftung des Prokuristen sowie die in der Praxis oft schwer zu definierende Abgrenzung zwischen der Prokura im Gesellschaftsrecht und dem leitenden Angestellten im Arbeitsrecht, heißt es weiter.
Link: KWR