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Recht, Tipps

VKI organisiert Sammelklage gegen MPC in Deutschland: Verfahren nach dem Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz

Wien/Hamburg. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt im Auftrag des Sozialministeriums die Interessen von rund 2000 Anlegern, die sich durch den Erwerb von Fondsbeteiligungen an Immobilien-, Schiffs- und anderen geschlossenen Fonds der Hamburger Emittentin MPC Münchmeyer & Petersen Capital AG geschädigt sehen. Nun strengt man Sammelklagen in Deutschland an.

„Es ist eine Schande für die österreichische Justiz, dass Massenverfahren in Österreich – trotz einstimmiger Beschlussfassung im Justizausschuss im Jahr 2007 – bis heute nicht prozessökonomisch geregelt sind. Dagegen gibt es in Deutschland ein
sinnvolles Massenverfahren für geschädigte Anleger. Daher weicht der VKI erstmals ins Ausland aus, um Ansprüche österreichischer Geschädigter gegen deutsche Firmen mit den Instrumenten der deutschen Zivilprozessordnung durchzusetzen“, so Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Neben dem Strafverfahren bei der Wiener Korruptionsstaatsanwaltschaft, bei dem sich bislang rund 2000 geschädigte Anleger als Privatbeteiligte angeschlossen haben (es gilt für ihre Gegner die Unschuldsvermutung), versucht der VKI – für ausgewählte MPC-Fonds – Verfahren in Hamburg gegen die MPC-Gruppe und verantwortliche Organe nach dem Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in Gang zu bringen, so eine Mitteilung.

Der VKI empfiehlt weiters den Rücktritt von den Beteiligungen und Schadenersatz gegen die Treuhandgesellschaft der Fonds geltend zu machen und – bis 19.6.2015 – die Besicherung dieser Forderungen durch MPC zu verlangen.

Die Vorgeschichte

Die MPC Münchmeyer & Petersen Capital AG (MPC Capital) mit Sitz in Hamburg war Emittentin von >geschlossenen Fonds< aus Immobilien, Schiffen oder auch Lebensversicherungen, die in Österreich über bestimmte Banken und auch über Vermögensberater vertrieben worden sind.

Diesen Vertrieb hat die MPC Münchmeyer & Petersen Capital Austria GmbH für Österreich (heute: CPM Anlagen Vertriebs GmbH in Liquidation) übernommen. Als Vertragspartner der Anleger war die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft (TVP) tätig.

Beim VKI haben sich den Angaben zufolge bislang rund 2000 Anleger gemeldet, die in den Jahren 2002 bis 2008 MPC Fonds gekauft haben. Sie wurden dabei nicht aufgeklärt über das hohe Risiko der Fonds, das Wesen der Ausschüttungen als Rückzahlung des Eigenkapitals, die hohen Weichkosten und über die >Zwischenverkäufe< bei den Hollandfonds, die den Kaufpreis jeweils verteuert haben, meint der VKI.

Aktuell gehe es den Hollandfonds schlecht, was die Dramatik deutlich erhöht: am 31.3.2015 wurde vom deutschen Amtsgericht Niebüll zur Aktenzahl 5 IE 1/15 das Insolvenzverfahren über den MPC Immobilienfonds Holland 51 eröffnet. Weiters hat die Muttergesellschaft MPC Capital AG einen langjährigen >Gewinnabführungsvertrag< mit der TVP (100% Tochter der MPC und Treuhänderin der Anleger in allen MPC-Fonds) am 19.12.2014 aufgekündigt.

Laut MPC liegt der Grund in einer Neuaufstellung der Gruppe mit Fokus auf professionelle Anleger. Dabei werde das frühere Bestandsgeschäft mit Privatanlegern u.a. aus regulatorischen Gründen stärker vom institutionellen Sektor entkoppelt, so eine Stellungnahme von MPC.

Die MPC Capital AG hafte jedenfalls nur dann weiterhin für Verbindlichkeiten der TVP, wenn bis spätestens 19.6.2015 die Sicherstellung für Forderungen verlangt wird, so der VKI.

Die weiteren Schritte

Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, kündigt nun weitere Aktionen des VKI an: Man werde in den nächsten Tagen beim Landgericht Hamburg von den Rechtsanwälten Schumacher (Wien) und Tittel (Berlin) eine erste Sammelklage nach dem KapMuG in Sachen Hollandfonds 47 einbringen. 12 Kläger begehren die Einleitung eines Musterverfahrens. Wenn das Gericht dem zustimmt, können sich weitere Verbraucher dem Verfahren anschließen.

Das Gericht kläre dabei musterhaft alle gemeinsamen Sach- und Rechtsfragen. Im Lichte dieser Klärung gebe es eine gute Chance – bei Obsiegen der Musterkläger – dass alle Anmelder ohne weitere Verfahrensführung Geld bekommen, meint der VKI.

Der VKI werde außerdem Schritt für Schritt – unterstützt von einem deutschen Prozessfinanzierer – weitere Musterklagen zu den Hollandfonds 43, 44, 50 bis 68 und zu den Schiffsfonds Reefer Flotte I und II in Hamburg einbringen.

Wenn die KapMuG-Klagen zugelassen werden, können sich weitere Anleger den Verfahren anschließen und ihre Forderungen damit gegen Verjährung sichern. Als Voraussetzung für die Teilnahme an der Sammelaktion sei erforderlich, dass Rechtsansprüche zunächst außergerichtlich geltend gemacht werden, um Rechtspositionen zu sichern. Dazu ist es notwendig, dass man seine Ansprüche gegenüber der TVP geltend macht und gleichzeitig die MPC auffordert, diese Forderungen zu besichern, so der VKI.

Diese Aufforderungsschreiben müssen spätestens am 19.6.2015 bei MPC und TVP einlangen. Der Vertrauensanwalt des VKI, Sebastian Schumacher, hat bereits in über 350 Fällen solche Ansprüche geltend gemacht. Der VKI empfiehlt Betroffenen weiters, sich dem laufenden Strafverfahren als Privatbeteiligter anzuschließen (Online-Fragebogen auf dem VKI-Rechtsportal www.verbraucherrecht.at; der VKI fordert einen Organisationskostenbeitrag von 150 Euro).

Update: MPC hat die Darstellung des VKI in einer ausführlichen Stellungnahme zurückgewiesen.

Link: VKI

 

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