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Bildung & Uni, Business, Recht, Veranstaltung

50. Tagung der österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht: Von Betriebsübergang bis Sozialtourismus

Mosler, Hundstorfer@Michael Mazohl
Mosler, Hundstorfer@Michael Mazohl

Zell am See. Die 50. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht fand jetzt in Zell am See statt. Einführende Worte sprachen der Präsident der Gesellschaft, Univ.-Prof. Rudolf Mosler (Uni Salzburg) und Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Die Tagung fand heuer in einem neuen Format statt.

So sprachen zu jedem Thema jeweils ein/e ReferentIn aus dem universitären Bereich und ein/e ReferentIn aus der RichterInnenschaft, um unterschiedliche Sichtweisen aufzuzeigen.

Die ersten Vorträge bei der Veranstaltung am 26. und 27. März 2015 wurden von assoz. Prof. Mag. Dr. Christoph Kietaibl (Universität Wien) und Hon.-Prof. Senatspräsident Dr. Gerhard Kuras (OGH) zum Thema „Betriebsübergang“ gehalten.

Im Detail beschäftigten sie sich laut Veranstaltern mit der Frage, ob Rechtsmissbrauch vorliegt, wenn ein Betriebsübergang nur zu dem Zweck, in einen für den Arbeitgeber günstigeren Kollektivvertrag zu wechseln, vorgenommen wird. Kietaibl stellte weiters die These auf, dass beim konzerninternen Betriebsübergang unter Zugrundelegung der Geschäftsgrundlagenlehre der Übergeber-Kollektivvertrag arbeitsvertraglich weitergelte, wenn Verschlechterungen eintreten, die die Billigkeitsschranken der Judikatur bei Änderungsvorbehalten überschreiten.

Vertrauensschutz im Sozialrecht

Im dritten Vortrag widmete sich Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil (Universität Salzburg) dem Thema „Vertrauensschutz im Sozialrecht“, das vor allem im Lichte der Wirtschaftskrise und ihrer Auswirkungen auf das Sozialrecht aktuelle Bedeutung hat. Beleuchtet wurde das Thema anhand der in den letzten Jahrzenten stattgefundenen Pensionsanpassungen und der diesbezüglichen Judikatur des VfGH, der derartige Eingriffe anhand des Prinzips des Vertrauensschutzes nach dem allgemeinen Gleichheitssatz prüft.

Dr. Ingrid Siess-Scherz (Mitglied des VfGH) erörterte zusätzlich die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der in solchen Fällen den Eigentumsschutz heranzieht, kam aber zu dem Schluss, dass es keine Veranlassung für den VfGH gibt, in seiner Judikatur eine Umorientierung vom Gleichheitssatz zum Eigentumsschutz vorzunehmen.

„Wann liegt ein Krankenstand vor?“

Im Seminar am Donnerstagabend behandelte Ass.-Prof. Dr. Andreas Mair (Universität Innsbruck) „Arbeitsrechtliche Fragen zum Krankenstand“. Besprochen wurde Judikatur zu folgenden Fragen: „Wann liegt ein Krankenstand vor?“, „Wann führt ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Krankenstand zur Entlassung?“ und „Das Jahr 2013 – Ein Wendejahr für die arbeitsrechtliche Behandlung des Krankenstandes?“.

Den zweiten Veranstaltungstag startete RA Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold (Wirtschaftsuniversität Wien) mit einem Vortrag zum Thema „Koalitionsfreiheit“. Er stellte den Bedeutungswandel der Judikatur des EGMR dar, die sich bei der Auslegung von Art 11 EMRK im Laufe der Jahre von der Annahme einer Streikfreiheit zu einem Streikrecht entwickelt hat. Prof. Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A. (EGMR) beschäftigte sich näher mit diesem Judikaturwandel und erklärte ihn damit, dass bei der Auslegung der EMRK als „living instrument“ die Veränderungen der globalisierten Wirtschaftswelt und ihrer Werteordnung Eingang finden.

„Sozialtourismus“ im Fokus

Ao. Univ.-Prof. Dr. Michaela Windisch-Graetz (Universität Wien) referierte zum Thema „Zugang zu Sozialleistungen“, das in letzter Zeit im Zusammenhang mit dem sog. „Sozialtourismus“ Bedeutung erlangt hat. Windisch-Graetz beschäftigte sich mit der Rechtsprechung des EuGH zu diesem Thema, vor allem mit den Rs Trojani, Brey und Dano und dem Verhältnis dieser Entscheidungen zueinander.

Aufgrund der fehlenden Verweise in der Rs Dano auf die Vorjudikatur seien viele Mutmaßungen möglich, ob in dieser Entscheidung wirklich ein Paradigmenwechsel erkennbar ist. BM aD Dr. Maria Berger (EuGH) beleuchtete die Position des EuGH und erörterte insb. die Begründung in der Rechtssache Dano. Außerdem erläuterte sie die aktuell anhängige Rechtssache Alimanovic, zu der am 26.03.2015 die Schlussanträge des Generalanwaltes veröffentlicht wurden. In diesem Urteil sollte es möglich sein, noch einige klarstellende Aussagen zu treffen.

Nachwuchsforum zu unterschiedlichen Themen

Am Nachmittag vor Tagungsbeginn fand heuer zum dritten Mal das Nachwuchsforum statt, das NachwuchswissenschafterInnen die Möglichkeit bat, ihre Forschungsarbeiten einem breiten Fachpublikum zu präsentieren.

Die diesjährigen Vorträge stammten von Marta J. Glowacka, LL.M. (Wirtschaftsuniversität Wien, „Nachträgliche Änderungen im Zusammenhang mit Betriebspensionszusagen“), Mag. Miriam Mitschka (Universität Wien, „Gestalter und Gestaltungsmittel des nichtärztlichen, extramuralen Vertragspartnerrechts“), Dr. Stephanie Prinzinger (Arbeiterkammer Wien, „Die grenzüberschreitende Inanspruchnahme medizinischer Leistungen als passive Dienstleistungsfreiheit“) und Dr. Barbara Winkler (Wirtschaftskammer Wien, „Kollektivvertragliche Regelungen zur Arbeitszeit und Arbeitsruhe: Zwischen Flexibilisierung und Grenzen kollektiver Rechtsgestaltung“).

Die Veranstaltung 2016

Die 51. Tagung findet den Angaben zufolge von 30. März bis 1. April 2016 in Zell am See statt

Link: Österreichische Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht

 

 

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