Wien. Zu wenig Lohn zieht seit Jahresanfang deutlich höhere Strafen nach sich, warnt BDO Austria-Expertin Margit Widinski in aktuellen Klientennews. Das mit 1.1.2015 in Kraft getretene Arbeits- und Sozialrechts-ÄnderungsG 2014 hat umfangreiche Änderungen mit sich gebracht – darunter vor allem die Ausweitung der Kontrolle auf die Zahlung des Mindestentgelts. Unternehmen müssen mit bis zu 20.000 Euro Strafe pro Arbeitnehmer rechnen.
Die jeweils zuständige Behörde (Abgabenbehörde, Gebietskrankenkasse oder BUAK) habe nun auch zu kontrollieren, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zumindest das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt leistet, so die BDO. Die Unterentlohnung kann im Rahmen einer GPLA und von Prüfungsorganen der BUAK festgestellt werden.
1.000 bis 20.000 Euro pro Fall
Als Verwaltungsstraftatbestand setzt es bei erstmaligem Verstoß eine Strafe von 1.000 Euro bis 10.000 Euro je Arbeitnehmer, bei mehr als drei unterentlohnten Arbeitnehmern sogar 2.000 Euro bis 20.000 Euro. Im Wiederholungsfall sind die Strafrahmen deutlich höher.
Gefährlich und leicht passiert seien etwa Unterentlohnungen bei Urlauben, Dienstverhinderung etc. Immerhin: Bei Fahrlässigkeit kann die Bestrafung entfallen, wenn rechtzeitig nachgezahlt wird, heißt es.
Link: BDO Austria