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Business, Recht, Steuer

Zu wenig Lohn bezahlt? Jetzt drohen Strafen bis zu 20.000 Euro pro Fall, warnt BDO

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Wien. Zu wenig Lohn zieht seit Jahresanfang deutlich höhere Strafen nach sich, warnt BDO Austria-Expertin Margit Widinski in aktuellen Klientennews. Das mit 1.1.2015 in Kraft getretene Arbeits- und Sozialrechts-ÄnderungsG 2014 hat umfangreiche Änderungen mit sich gebracht – darunter vor allem die Ausweitung der Kontrolle auf die Zahlung des Mindestentgelts. Unternehmen müssen mit bis zu 20.000 Euro Strafe pro Arbeitnehmer rechnen.

Die jeweils zuständige Behörde (Abgabenbehör­de, Gebietskrankenkasse oder BUAK) habe nun auch zu kontrollieren, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zumindest das nach Gesetz, Ver­ordnung oder Kollektivvertrag zustehende Ent­gelt leistet, so die BDO. Die Unterentlohnung kann im Rah­men einer GPLA und von Prüfungsorganen der BUAK festgestellt werden.

1.000 bis 20.000 Euro pro Fall

Als Verwaltungs­straftatbestand setzt es bei erstmaligem Ver­stoß eine Strafe von 1.000 Euro bis 10.000 Euro je Arbeitnehmer, bei mehr als drei unter­entlohnten Arbeitnehmern sogar 2.000 Euro bis 20.000 Euro. Im Wiederholungs­fall sind die Strafrahmen deutlich höher.

Gefährlich und leicht passiert seien etwa Unterentlohnungen bei Urlauben, Dienstverhinderung etc. Immerhin: Bei Fahrlässigkeit kann die Bestrafung entfallen, wenn rechtzeitig nachgezahlt wird, heißt es.

Link: BDO Austria

 

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