Open menu
Business, Recht

Neues Gesetz verbessert Beratungsqualität bei Schönheitschirurgen kaum, so VKI

©ejn
©ejn

Wien. Rund 50.000 Schönheitsoperationen werden in Österreich jedes Jahr durchgeführt. Seit 2012 gelten dafür neue gesetzliche Bestimmungen, die u.a. die Qualifikation und die Informationspflichten der Ärzte betreffen. In fünf Bundesländern hat der VKI nun untersucht, wie genau es Schönheitschirurgen mit Aufklärung und Beratung vor einem Eingriff nehmen: „Nicht zufriedenstellend“ war die häufigste Note.

Bei den Untersuchungen in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien erhielten vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) nur drei von 15 geprüften Arztpraxen eine „gute“, fünf eine „durchschnittliche“ und sieben eine „weniger zufriedenstellende“ Gesamtbewertung. Im Vergleich zu früheren Tests habe sich die Beratungsqualität damit nicht wesentlich verbessert, so der VKI.

Nasen- und Lidkorrekturen – die beiden Eingriffe, zu denen sich die Testpersonen im Rahmen der aktuellen VKI-Untersuchung beraten ließen – gehören zu den am häufigsten nachgefragten Schönheitsoperationen. Aus medizinischen Gründen bestehe in beiden Fällen erheblicher Beratungsbedarf.

Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass Ärzte im Vorfeld detailliert über anfallenden Kosten und Folgekosten informieren sowie einen Operationspass ausstellen müssen. Wird die Grenze von 1.617 Euro überschritten, muss sogar ein schriftlicher Kostenplan ausgehändigt werden.

Mängel bei Gefahrenbesprechung

Wie der VKI-Test zeigt, kommen manche Ärzte diesen Pflichten nur teilweise nach. Mängel gab es im Rahmen der Beratungsgespräche vor allem in den Punkten Nebenwirkungen, Risiken und Nachbehandlung. Schriftliche Kostenpläne sowie der Operationspass wurden – zumindest im Erstgespräch – meist nicht ausgestellt.

Insgesamt wurde die Beratungsleistung daher nur in drei Fällen als „gut“ bewertet, d.h. in drei Fällen entsprach die Aufklärung in den wesentlichen Punkten den gesetzlichen Anforderungen.

Die Verbraucherschützer empfehlen:

  • Eingriffe ohne medizinische Indikation wollen gut überlegt sein. Das Für und Wider in Ruhe abwägen, keinesfalls zu einem Operationstermin drängen lassen.
  • Steht der Entschluss für einen schönheitschirurgischen Eingriff fest, sollten in jedem Fall mehrere Ärzte konsultiert werden. Wichtig ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.
  • Vor dem Beratungsgespräch eine persönliche Checkliste erstellen.

Link: VKI

 

Weitere Meldungen:

  1. Raifeisen NÖ-Wien geht bei Mavie Next an Bord mit Schönherr und Dorda
  2. Verbraucherschutz: Was kommt bei Parkplatz-Klagen, Nutri-Score, KI & Co
  3. Weleda Österreich: Gisela Gritzky wird neue Geschäftsführerin
  4. Christoph Schweizer macht als CEO der Boston Consulting Group weiter