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Business, Recht

Genehmigungsfreistellungs-Verordnung soll bis zu 90.000 Unternehmen entlasten

Wien. Die neue Genehmigungsfreistellungs-Verordnung ist jetzt in Kraft getreten: Wirtschaft und Behörden sollen sich aufgrund der Verordnung zahlreiche gewerberechtliche Bagatellverfahren ersparen, der Kostenvorteil wird vom Wirtschaftsministerium mit rund 15 Millionen Euro pro Jahr beziffert.

Pro Jahr entfallen durch die am 17.4.2015  in Kraft getretene Verordnung laut einer Aussendung künftig rund 2.800 gewerberechtliche Änderungs- oder Neugenehmigungsverfahren. Das entspricht rund 20 Prozent aller jährlich durchgeführten Verfahren in diesem Bereich.

Geringerer Verwaltungsaufwand

Die Ersparnisse ergeben sich aus den Vorbereitungs- und Folgekosten, die ein Unternehmer für ein Verfahren aufzuwenden hat, sowie durch weniger Personal- und Verwaltungsaufwand auf Behördenseite.

„Dadurch verringert sich der bürokratische Aufwand für tausende Klein- und Kleinstbetriebe, weil die bisher notwendigen Anlagengenehmigungen entfallen. Langfristig profitieren bis zu 90.000 Unternehmen von weniger Verwaltungsaufwand und mehr Rechtssicherheit“, so Mitterlehner.

Rechtssicherheit und Vereinfachung angestrebt

Einerseits müssen demnach 20.000 kleinere Unternehmen, die bereits über eine Genehmigung verfügen, bei Änderungen an ihrer Betriebsanlage kein gewerberechtliches Verfahren mehr führen. Andererseits bestehe für rund 70.000 Betriebe künftig die Rechtssicherheit, dass bei ihnen kein gewerberechtliches Genehmigungs-Verfahren mehr erforderlich ist, weil österreichweit die gleiche Regelung gilt.

Die Verordnung beende weiters die länderweise unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Behörden und soll laut Wirtschaftsministerium durch den klar definierten Entfall der Genehmigungspflicht für bestimmte Betriebstypen mehr Rechtssicherheit schaffen.

Praxisbeispiele

Zum Beispiel erspart sich der Aussendung zufolge ein Friseur, der einen neuen Betrieb eröffnen möchte, durchschnittliche Kosten für ein Genehmigungsverfahren in Höhe von rund 2.300 Euro. Bei einem Malerbetrieb sind es im Schnitt 2.400 Euro, bei einem Installateur-Betrieb 2.700 Euro und bei einem Floristen 2.100 Euro.

Die Verordnung sieht vor, dass Einzelhandelsbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 200 Quadratmetern (mit Ausnahme des Lebensmitteleinzelhandels) vom gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren freigestellt werden. Die Erleichterung gilt unter anderem für Textilhandel, Floristik, Drogerien, Uhren- und Schmuckhandel, Foto/Optik, Spielwarenhandel, sowie den Elektroartikel-Handel.

Ebenfalls freigestellt sind Bürobetriebe (hier gilt keine Flächenbegrenzung) wie Reisebüros, Versicherungsdienstleister, Immobilienverwalter, Bauträgerbüros, Ingenieurbüros, IT-Dienstleister, Unternehmensberater, Werbeagenturen und Werbegrafikbüros; weiters Lagerbetriebe für Waren und Betriebsmittel mit einer Betriebsfläche bis 600 Quadratmetern sowie Änderungsschneidereien, Schuhservicebetriebe, Fotografenbetriebe, Kosmetik- Fußpflege-, Massage-, Bandagisten- und Frisörbetriebe.

Link: Wirtschaftsministerium

 

 

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