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Recht

Europagericht ruft nach Verstärkung: So soll das Gerichtssystem der EU ausgebaut werden

EuGH ©Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH ©Gerichtshof der Europäischen Union

Luxemburg. Zunahme der Rechtsstreitigkeiten und übermäßig lange Verfahrensdauer: Das Gericht der Europäischen Union (EuG), eine dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nachgeordnete Instanz, sieht sich überlastet. Nun hat der EuGH einen Vorschlag zur Reform des europäischen Gerichtssystems vorgelegt. Die gewünschten Neuerungen enthalten u.a. deutlich mehr Richterposten – billig wird es nicht.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat kürzlich einen Vorschlag zur Reform des europäischen Gerichtssystems vorgelegt, der – nachdem er vom Rat der Europäischen Union grundsätzlich gebilligt wurde – derzeit vom Europäischen Parlament geprüft wird.

Dieser Reformvorschlag sei von entscheidender Bedeutung, denn er diene dazu, im Interesse des europäischen Bürgers die Effizienz der Justiz zu steigern, so der EuGH in einer Aussendung.

Die Vorgeschichte

Seit mehreren Jahren befinde sich das Europa-Gericht EuG aufgrund der kontinuierlichen Zunahme der in seine Zuständigkeit fallenden Rechtsstreitigkeiten in einer äußerst schwierigen Lage: Die Zahl der beim Gericht neu eingegangenen Rechtssachen ist von 398 im Jahr 2000 auf 912 im Jahr 2014 angestiegen. Diese spektakuläre Zunahme scheine struktureller Art zu sein und es bestehe die Gefahr, dass sie sich fortsetzt, heißt es.

Um diese Situation zu meistern, seien bereits mehrere Maßnahmen getroffen worden, die zu enormen Effizienzgewinnen und zahlenmäßig beachtlichen Ergebnissen bei den erledigten Rechtssachen geführt haben. Trotz dieser Anstrengungen sei es dem Gericht jedoch nicht möglich gewesen, den kontinuierlichen Anstieg der bei ihm anhängigen Rechtssachen zu bremsen.

Folglich sei das Gericht beim derzeitigen Stand der Dinge nicht in der Lage, die steigende Zahl und zunehmende Komplexität der von ihm zu entscheidenden Rechtsstreitigkeiten dauerhaft und effizient zu bewältigen. Aufgrund dieses strukturellen und zunehmenden Ungleichgewichts sei beim Gericht die Verfahrensdauer komplexer Rechtssachen, wie Wirtschaftsrechtsstreitigkeiten, besonders lang geworden.

In diesem Zusammenhang erinnert der EuGH daran, dass die übermäßig lange Dauer eines Verfahrens zu einem Verstoß gegen das in Art. 47 der Charta der Grundrechte verankerte Recht auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist führen kann und die Union dem Risiko aussetzt, im Rahmen einer Schadensersatzklage verurteilt zu werden, deren finanzielle Folgen vom Unionshaushalt getragen werden müssten.

So seien in einem Jahr bereits fünf Schadensersatzklagen beim Gericht erhoben worden, mit denen Schadensersatz in Höhe von insgesamt 26,8 Millionen Euro verlangt wird.

Die vorgeschlagene Lösung

Um Abhilfe zu schaffen hat der Gerichtshof bereits im Jahr 2011 einen Vorschlag unterbreitet, die Zahl der Richter am Gericht von 27 auf 39 zu erhöhen. Dieser Vorschlag fand die Zustimmung der Europäischen Kommission, wurde vom Europäischen Parlament in erster Lesung gebilligt und auch der Rat erklärte sich damit grundsätzlich einverstanden. Er scheiterte jedoch an der fehlenden Einigung zwischen den Mitgliedstaaten über die Art und Weise der Benennung dieser zusätzlichen Richter.

Im Jahr 2014 hat der Gerichtshof auf Vorschlag der Ratspräsidentschaft und angesichts der Verschärfung der Situation gegenüber 2011 seinen Vorschlag verbessert, heißt es weiter: Der aktualisierte Reformvorschlag soll die Effizienz des Gerichtssystems der Union insgesamt erhöhen und strukturelle und dauerhafte Lösungen schaffen.

Es sei hervorzuheben, dass dieser Vorschlag das Ergebnis intensiver Diskussionen und eines intensiven Meinungsaustauschs zwischen den drei Gerichten ist, aus denen das Organ besteht (Gerichtshof, Gericht und Gericht für den öffentlichen Dienst), bei denen das Gericht erklärt hat, das ist die Schaffung eines Fachgerichts bevorzuge, und das GöD, dass es die vorgeschlagene Lösung unterstütze.

Da die Erfahrung (insbesondere die Erhöhung der Zahl der Rechtsreferenten oder die Schaffung eines Fachgerichts) gezeigt habe, dass keine dauerhafte Alternative besteht, hat der Gerichtshof, der das Organ vertritt, den Vorschlag unterbreitet, der heute dem europäischen Gesetzgeber vorliegt.

Der Vorschlag des Gerichtshofs

Der Gerichtshof schlägt vor, 21 Richterposten zu schaffen, um das Gericht in drei Stufen nach folgendem Zeitplan zu verstärken:

  1. im Jahr 2015: Erhöhung um 12 Richter;
  2. im Jahr 2016, im Zuge der turnusmäßigen Wieder-/Neubesetzung des Gerichts, würde die Zahl der Richter durch Integration des Gerichts für den öffentlichen Dienst in das Gericht um 7 erhöht, womit sich die Zahl der Richter des Gerichts auf 47 belaufen würde;
  3. im Jahr 2019, im Zuge der nächsten turnusmäßigen Wieder-/Neubesetzung des Gerichts, würde die Zahl der Richter um weitere 9 und damit auf insgesamt 56 erhöht.

Das Gericht erhofft sich davon, den Anstieg der Zahl anhängiger Rechtssachen zu stoppen und die Aufarbeitung des Rückstands anhängiger Rechtssachen in Angriff zu nehmen. Folglich werde die Dauer der Verfahren vor dem Gericht verkürzt und damit die Gefahr einer Verurteilung der Union wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung, innerhalb angemessener Frist zu entscheiden, verringert.

Außerdem würde der Gerichtsaufbau der Union vereinfacht, seine Effizienz insgesamt gesteigert und die Kohärenz seiner Rechtsprechung gefördert, indem ein einziges Gericht, der Gerichtshof, damit betraut wäre, im Rahmen von Rechtsmitteln die einheitliche Auslegung der Unionsvorschriften sicherzustellen.

Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass das Gericht dank dieser Reform bei der Bearbeitung der Rechtsstreitigkeiten auch an Flexibilität gewinnt: Im Streben nach einer geordneten Rechtspflege könne es eine mehr oder weniger große Zahl von Richtern einer oder mehreren Kammern zuweisen, je nach der Bedeutung und den Erfordernissen jeder Rechtssache sowie der zahlenmäßigen Entwicklung der Rechtssachen.

Schließlich dürfe man nicht aus dem Blick verlieren, dass auch die beim Gerichtshof neu eingehenden Rechtsstreitigkeiten kontinuierlich zunehmen. Die Verstärkung des Gerichts ermöglicht somit die eventuelle Übertragung bestimmter Zuständigkeiten vom Gerichtshof auf das Gericht, was die einzige in den Verträgen vorgesehene Lösung darstelle, um bei Überlastung des Gerichtshofs Abhilfe zu schaffen.

Die Kosten der Reform belaufen sich den Angaben zufolge für alle drei Phasen auf 13,875 Mio. Euro jährlich. Im Vergleich zu den Kosten der 2011 vorgeschlagenen Reform bedeute dies eine Erhöhung um 23%, während die Arbeitsbelastung des Gerichts während desselben Zeitraums um 43% gestiegen sei.

Link: EuGH

 

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