
Wien/Klagenfurt. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, mit der der UVP-Bescheid für die 220-kV-Freileitung Weidenburg-Somplago in Kärnten abgewiesen wurde. Das Umweltsrechtsteam von CHSH hat dabei beraten.
Die Kärntner Landesumweltanwaltschaft vertraute im Verfahren vor dem VwGH auf CHSH und konnte so alle wesentlichen Argumente umsetzen, so die Kanzlei.
„Jede Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine rechtlich komplexe Sache. Im vorliegenden Fall waren neben umweltrechtlichen Fragen auch verwaltungsverfahrensrechtliche Aspekte von entscheidender Bedeutung“, so Stefan Huber, im Bereich Umweltrecht tätiger Partner bei CHSH. Das Team hat den Angaben zufolge durch den Eintritt von Nicolas Raschauer vor einem Jahr zusätzliche Kompetenz gewonnen.
Link: CHSH