Die Familie kann sich bekanntlich niemand aussuchen. Warum der VwGH eine Zwangsläufigkeit bei Übernahme von Geldschulden des Sohnes und damit die Abzugsfähigkeit als außergewöhnliche Belastung dennoch verneint, fasst Dr. Irmgard Richter für Sie zusammen. Eine Vermietung durch eine Privatstiftung an den Stifter zu Wohnzwecken stand im Mittelpunkt des von Mag. Gideon Tenner besprochenen BFG-Erkenntnisses, fraglich war die Rechtmäßigkeit des Vorsteuerabzugs >>> Weiter
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