Wien. Die Österreichische Energieagentur hat den Zuschlag für ihre Bewerbung als >Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle< erhalten. Diese ist laut Gesetz beauftragt, die notwendigen Aufgaben der Bewertung von Effizienzmaßnahmen sowie des Monitorings in Österreich durchzuführen. Ob die betroffenen Unternehmen ihre Ziele erreicht haben, wird erstmals im Februar 2016 bewertet.
Die Energieagentur stehe ab sofort für Gespräche mit den Branchenvertretern zur Verfügung und beginne unmittelbar mit dem Aufbau der erforderlichen Infrastruktur, so das Wirtschaftsministerium.
Die Vorgangsweise
Um die einschlägige EU-Richtlinie zu erfüllen, setzt das österreichische Energieeffizienzgesetz auf strategische Maßnahmen (wie etwa die thermische Sanierung) sowie auf ein Verpflichtungssystem. Dabei müssen Energieversorger Effizienzmaßnahmen im Umfang von 0,6 Prozent ihrer Vorjahresenergieabsätze nachweisen. Entscheidend sei, dass eine Maßnahme gesetzt wird, die das Input-Output-Verhältnis (z.B. eines Gerätes oder Prozesses) verbessert und dem Lieferanten zurechenbar ist.
Die Lieferantenverpflichtung gilt erstmals für das Jahr 2015. Im Sinne einer Übergangsphase können aber – wie gesetzlich vorgesehen – auch die schon 2014 gesetzten Maßnahmen für 2015 mitangerechnet werden. Die Zielbewertung erfolgt im Februar 2016 durch die Monitoringstelle, heißt es weiter.
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