Wien. KWR-Kartellrechtsexperte Jörg Zehetner gab mit Helmut Janssen vom Brüsseler Luther-Büro im Rahmen einer Veranstaltung Einblick in Trends im Kartellrecht. Dabei ging es sowohl um aktuelle Schadenersatzforderungen in der Praxis wie auch die neue EU-Richtlinie, die künftig die Regeln ändern wird.
Die Veranstaltung begann mit einem Überblick über die Konsequenzen von Kartellrechtsverstößen (Geldbußen, strafrechtliche Verurteilungen, Entlassung, Ausschluss aus Bieterverfahren und – immer mehr in den Fokus rückend – Schadenersatzforderungen), so die Kanzlei.
Zehetner und Janssen schilderten die Wechselwirkungen mit der Kronzeugenregelung, aktuelle Judikatur zur persönlichen Haftung von Vorständen, Regressfragen, die solidarische Haftung der Kartellanten, insbesondere auch für sogenannte >Umbrella<-Schäden. Darüber hinaus gingen sie auf die Frage des Informationszugangs für potentielle Kläger (Akteneinsicht) ein.
Die Entwicklung
Die Rechtslage wurde dabei anhand von Fällen aus der Praxis erläutert. Zusätzliche Dynamik werde die Umsetzung der EU- Richtlinie 2014/104/EU mit sich bringen. Durch sie wird es Konsumenten und Unternehmern erleichtert, zum Teil aber auch erschwert, Schadenersatz geltend zu machen, heißt es weiter.
Die Richtlinie ist bis 27.12.2016 von den Mitgliedstaaten umzusetzen und biete diesen auch einigen Umsetzungsspielraum. Es werde sich zeigen, welche Mitgliedstaaten einen besonders klagsfreudigen Zugang wählen.
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