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Der kleinste Oberste Gerichtshof entblättert seine größten Geheimnisse im Prozessrecht

Vaduz. Am 3. Juni 2015 veranstaltet die Universität Liechtenstein den >33. Rechtsprechtag<: Im Fokus steht die aktuelle Rechtsprechung im Prozessrecht des Fürstentums Liechtenstein. Praxistipps gibt es dabei vom neuen OGH-Präsidenten Univ.-Prof. Hubertus Schumacher. Mit OGH ist natürlich der Fürstliche Oberste Gerichtshof gemeint.

Schumacher verdeutliche dabei die prozessrechtlichen Entscheidungen des Fürstlichen Obersten Gerichtshofs der letzten Monate und lege den Schwerpunkt u.a. auf die Judikatur zum Rechtsmittelverfahren, heißt es weiter.

Die Rechtsordnung

Aus der Geschäftsordnung der Fürstlichen Gerichte: „Der Präsident des OGH Prof. Dr. Hubertus Schumacher vertritt den Gerichtshof nach aussen, führt dessen Justizverwaltungsgeschäfte und leitet den inneren Geschäftsbetrieb. Ihm obliegen die ihm nach den Gesetzen (insbesondere GOG, RDG) zugewiesenen Aufgaben. Zu seiner Unterstützung und Vertretung ist der Stellvertreter des Präsidenten Dr. Walter Krabichler berufen. Der Stellvertreter des Präsidenten fungiert als Informationsbeauftragter des OGH für den Strafrechtsbereich (Art 22 InformationsG). Die aus fünf Mitgliedern bestehenden Senate gemäss Art 23 Abs 2 GOG setzen sich aus dem Vorsitzenden sowie insgesamt vier Oberstrichternlnnen zusammen, von denen drei die liechtensteinische Staatsangehörigkeit besitzen müssen.“

Link: Uni Liechtenstein

Link: Fürstliche Gerichte

 

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