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Recht

Volksanwaltschaft hat am meisten mit Innerem, Sozialem und Justiz zu tun

Wien. 19.648 Beschwerden, 9.473 Prüfverfahren, 1.814 Missstände und 428 Präventivkontrollen: Das ist die Bilanz des Volksanwaltschaft-Tätigkeitsberichts 2014. Die ersten Plätze im Beschwerdeaufkommen belegten die Bereiche Inneres (27,48%) und Soziales (27,19%), gefolgt von der Justiz (16,57%). 

Menschenrechte blieben ein politisches Lippenbekenntnis, solange keine verbindlichen Konsequenzen daraus gezogen würden. Was Volksanwältin Gertrude Brinek in ihrem Vorwort zum Volksanwaltschaft-Tätigkeitsbericht 2014, der kürzlich im Parlament eingelangt ist, betont, macht sie mit ihren Kollegen Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer an konkreten Fällen der Verwaltungs- und Menschenrechtskontrolle fest, berichtet Parinkom: Beispielsweise sind das Probleme im Fremden- und Asylrecht wie verschleppte Asylverfahren oder mangelhafte Sicherstellung der Grundversorgung von minderjährigen Flüchtlingen.

Aber auch in anderen Bereichen des Rechtsstaats, vom Strafvollzug bis zur Pflege, sind laut Volksanwaltschaft (VA) Lücken vorhanden. Kindern als besonders schutzbedürftigen Mitgliedern der Gesellschaft widmete die Ombudsstelle mit „Kinderrechte“ im Vorjahr einen eigenen Schwerpunkt.

Ein Beschwerderekord

Für 2014 weist die Volksanwaltschaft einen neuerlichen Beschwerderekord aus: insgesamt gingen 19.648 Beschwerden bei der Kontrollinstanz ein, in 9.473 Fällen wurde ein formelles Prüfverfahren gestartet.

Die ersten Plätze im Beschwerdeaufkommen belegten nahezu gleichauf die Bereiche Inneres (27,48%) und Soziales (27,19%), gefolgt von Justiz (16,57%). Abgeschlossen wurden insgesamt 10.598 Prüffälle, wobei 17 Prozent der erledigten Beschwerden – 1.814 Fälle – auf Missstände in der Verwaltung basierten.

Im Rahmen des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM), mit dem die Volksanwaltschaft seit 2012 ihren verfassungsrechtlichen Auftrag zu Schutz und Förderung der Menschenrechte wahrnimmt, fanden im Berichtsjahr insgesamt 428 Einsätze statt. Die VA-Kommissionen besuchten dabei Einrichtungen wie Justizanstalten, Jugend-, Behinderten-, und Pflegeheime sowie Polizeianhaltezentren zur Klärung der menschenrechtlichen Situation.

Aus den Kommissionsberichten ergibt sich, dass vor allem mangelnde Personalressourcen zu verschärften Bedingungen in vielen dieser Institutionen führen – beispielsweise schlechte Gesundheitsversorgung in Haftanstalten.  Unverändert aufrecht bleibe zudem die Forderung der Volksanwaltschaft, Misshandlungsvorwürfen gegenüber der Polizei rascher nachzugehen.

Mindeststandards für Flüchtlingsgrundversorgung verlangt

Beschwerden zum Asyl-, Niederlassungs- und Fremdenpolizeirecht machten 2014 den größten Teil (59,1%) im Vollzugbereich des Innenministeriums aus, vor allem wegen der langen Dauer von Asylverfahren beim Bundesamt für Fremdenrecht und Asyl (BFA) sowie von asylrechtlichen Rechtsmittelverfahren beim Bundesverwaltungsgericht.

So ließ der Volksanwaltschaft zufolge das BFA in einem Asylverfahren insgesamt 37 Monate verstreichen, ohne Verfahrensschritte zu setzen. Eine Verfahrensbeschleunigung habe sich durch die Einrichtung des BFA anstelle des Bundesasylamts nicht ergeben, lautet die Analyse der Volksanwaltschaft, die auf einen Beschwerdeanstieg um fast das Vierfache hinweist.

Die Grundversorgungen von Asylwerbenden sollte aus Sicht der Volksanwaltschaft in mehreren kleinen Erstaufnahmestellen – jeweils angebunden an die Regionaldirektion des BFA – erfolgen. Ein amtswegiges Prüfverfahren im Erstaufnahmezentrum des Bundes in Traiskirchen hatte durch die hohe Unterbringungszahl drastisch verschlechterte Wohn- und Betreuungsverhältnisse ergeben. Insgesamt kritisiert die Volksanwaltschaft die Verländerung von Teilen der Flüchtlingsgrundversorgung in Österreich, da bundeseinheitliche Versorgungsstandards fehlen und einer Erfüllung der entsprechenden 15a-Vereinbarung häufig Länderinteressen entgegenstünden.

Problem der Kinder als Flüchtlinge

In diesem Zusammenhang wird der je nach Bundesland unterschiedliche Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aufgezeigt, weil die Länder als Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Bund selbst für diese Personengruppe noch keine einheitlichen Betreuungsstandards festgelegt haben.

Im Februar 2015 warteten 750 Flüchtlinge unter 18 Jahren in verschiedenen Bundesbetreuungsstellen oft schon seit Monaten auf ihre Zuweisung in Grundversorgungseinrichtungen der Bundesländer. Kommissionsbesuche der Volksanwaltschaft in solchen Einrichtungen ergaben teils unzureichende Betätigungsmöglichkeiten und fehlende psychologische Betreuung für die oft schwer traumatisierten Minderjährigen, in einem Fall wurden unzumutbare hygienische Verhältnisse festgestellt. Eingeräumt wird aber, dass vielfach die mangelhafte Versorgung minderjähriger Flüchtlinge in den Bundesländern aus den zu niedrigen Kostenersätzen des Bundes resultiere.

Link: Parlament

 

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