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Neues Crowdfunding-Gesetz passiert Ministerrat: Stufenmodell der Prospektregeln

Wien. Der Ministerrat hat am Dienstag das neue Alternativfinanzierungsgesetz beschlossen. Damit soll Crowdfunding als sinnvolle Ergänzung zur klassischen Kreditfinanzierung etabliert und der Unternehmergeist gestärkt werden, so Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.

Gemäß dem Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) ist in Zukunft erst ab einem Emissionsvolumen von fünf Millionen Euro der volle Kapitalmarktprospekt notwendig. Derzeit liegt die Grenze noch bei 250.000 Euro.

Für ein Emissionsvolumen zwischen 1,5 Millionen und fünf Millionen Euro ist in Zukunft nur noch ein vereinfachter Prospekt zu erstellen (Prospektpflicht light).

Auf der Investorenseite

Ein Investor kann pro Projekt bis zu 5.000 Euro im Jahr investieren. Diese 5.000 Euro-Grenze kann aber überschritten werden, wenn der Investor im Monat mehr als durchschnittlich 2.500 Euro netto verdient – dann kann das Zweifache des Monatsnettoeinkommens veranlagt werden. Oder es können zehn Prozent des Finanzanlagevermögens pro Investor angelegt werden, wenn diese Summe höher als 5.000 Euro ist. Das Rücktrittsrecht für Anleger beträgt wie im Konsumentenschutzgesetz zwei Wochen.

Emittenten dürfen gemäß Alternativfinanzierungsgesetz binnen sieben Jahren in Summe nicht mehr als fünf Millionen Euro – abzüglich der bereits an die Anleger zurückgezahlten Beträge – aufnehmen. Wird diese Schwelle überschritten, muss ein Kapitalmarktprospekt erstellt werden. Die Veranlagungen erfolgen beim emittierenden KMU selbst oder über Crowdfunding-Plattformen.

Link: Wirtschaftsministerium

 

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