Wien. Mit dem Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) will der Gesetzgeber künftig insbesondere Crowdfunding und Bürgerbeteiligungen erleichtern. Eine gleichzeitig angedachte Änderung des Kapitalmarktgesetzes (KMG) wird auch die Finanzierung mittelständischer Unternehmen über den Kapitalmarkt vereinfacht. CHSH-Experte Gernot Wilfling stellt wesentliche Fragen in diesem Zusammenhang in einem Artikel auf dem Anwälte-Suchportal meinanwalt.at dar.
Behandelt werden u.a.:
- Für wen gelten die Erleichterungen des Alternativfinanzierungsgesetzes?
- Welche Erleichterungen können sich Emittenten erwarten?
- Welche Pflichten treffen Emittenten nach dem Alternativfinanzierungsgesetz?
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