Innsbruck. Der Fachbereich Medizin kann auch mit komplexen rechtlichen Fragen verknüpft sein. Die Universität Innsbruck hat einen Kurs ins Programm aufgenommen, der sowohl Mediziner als auch Juristen anspricht, die sich mit dieser Thematik beschäftigen.
Der viersemestrige >Lehrgang Medizinrecht< wurde erstmals vom Wintersemester (WS) 2013/14 bis einschließlich Sommersemester 2015 angeboten. Der nächste, zweite Durchgang beginnt im WS 2015/16. Beim ersten Durchgang nahmen insgesamt 26 Teilnehmer teil (13 Juristen und 13 Mediziner).
„Beim Lehrplan gibt es keine Änderungen. Im Bereich der Vortragenden sind derzeit auch keine gravierenden Änderungen geplant. Die Evaluierung des Lehrgangs durch die LehrgangsteilnehmerInnen steht aber noch aus“, so die Programmleitung. Sie setzt sich aus Univ.-Prof. Dr. Bernhard A. Koch, LL.M. (wissenschaftliche Leitung) und Mag. Thomas Krieglsteiner (organisatorische Leitung) zusammen.
Zielgruppe: Ärzte und Rechtsanwälte
Der Kurs wende sich typischerweise an ÄrztInnen, RechtsanwältInnen (insbesondere mit Fachbezug zum Medizinrecht), NotarInnen, MitarbeiterInnen von Privat- oder Sozialversicherungen, Krankenanstaltenträgern, Gebietskörperschaften, Kammern, Konsumentenberatungsstellen, Patientenvertretungen und anderen Institutionen mit Bezug zu medizinrechtlichen Fragestellungen.
„Darüber hinaus sollen durch den Lehrgang auch UniversitätsabsolventInnen angesprochen werden, die vor einem Berufseinstieg stehen und eine vertiefte Ausbildung im Bereich des Medizinrechts anstreben. TeilnehmerInnen des ULG sind vor allem jüngere berufstätige JuristInnen, von denen einige gewiss noch Prominenz erlangen werden“, heißt es weiter von Krieglsteiner.
Kursstart und Kosten
- Abschluss: Master of Laws (LL.M.)
- Dauer: 4 Semester, berufsbegleitend
- Credits: 75 ECTS-AP
- Studienplätze: 25
- Sprache: Deutsch
- Kosten: 8.000 EUR
- Anmeldefrist: 31. August 2015
- Start: September 2015
Voraussetzungen
Anmeldungen für den >Lehrgang Medizinrecht< sind schon jetzt möglich. Sie sollten nach Möglichkeit bis Ende August erfolgen. In den Universitätslehrgang können Personen aufgenommen werden, die ein fachlich in Frage kommendes Diplomstudium, ein fachlich in Frage kommendes Bachelorstudium oder ein anderes gleichwertiges Studium an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachweisen können.
Jedenfalls als fachlich infrage kommende Studien gelten:
- ein in Österreich absolviertes Diplom- oder Bachelorstudium der Rechtswissenschaften oder des Wirtschaftsrechts,
- ein human- oder zahnmedizinisches Studium
- oder ein sonstiges Studium an einer postsekundären Bildungseinrichtung, sofern dieses für den von der Bewerberin oder dem Bewerber im Gesundheitswesen ausgeübten Beruf vorausgesetzt war und dieser Beruf seit mindestens drei Jahren ausgeübt wurde.
Link: Uni Innsbruck