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Business, Recht, Steuer

Deloitte gibt der Steuerreform Noten aus Standort-Sicht

Herbert Kovar ©Deloitte
Herbert Kovar ©Deloitte

Wien. Das Beratungsunternehmen Deloitte kann der jetzt im Detail festgeschriebenen Steuerreform „aus Standortsicht“ sowohl Positives wie Negatives abgewinnen. Besonders kritisch sei die – in harten Zahlen eher symbolische – Anhebung des Spitzensteuersatzes und das Betrugsbekämpfungspaket: Den Imageschaden im Ausland und die zusätzliche Bürokratie für die Unternehmen könne Österreich mit einigen Zuckerln (einfachere Lohnverrechnung) nicht ausgleichen.

Positiv beurteile man die Erhöhung der Forschungsprämie von 10 % auf 12 %. Dies bedeute einen wesentlichen Impuls für die Innovationskraft der österreichischen Volkswirtschaft. Auch die neue Zuzugsbegünstigung für Forscher sei positiv. Da innovative Unternehmen meist hohe Exportquoten erzielen, werde die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes deutlich gestärkt. Dies wiederum wirke sich auch positiv auf das Budget und den Arbeitsmarkt aus.

Kritisch ist laut Deloitte die Anhebung des Spitzensteuersatzes von 50 % auf 55 % ab einem Jahreseinkommen von mehr als einer Million Euro zu sehen. Da der Spitzensteuersatz ein wichtiges Auswahlkriterium im Standortwettbewerb darstelle, sei dadurch eine Abnahme der Direktinvestitionen zu befürchten.

Förderung der Elektromobilität

In Bezug auf privat genutzte Dienstfahrzeuge kann bei Elektroautos – im Gegensatz zu PKWs mit Verbrennungsmotoren – zukünftig die Vorsteuer abgezogen werden und es kommt zu keinem Sachbezug. Dadurch werden nicht nur positive Lenkungseffekte im Sinne einer Ökologisierung des Steuersystems gesetzt, sondern es werde auch die Position Österreichs als Testmarkt und als innovative Volkswirtschaft gestärkt. Dies sei vor allem auch deshalb sehr positiv, da es in Österreich zahlreiche Unternehmen gibt, die als Pioniere der Elektromobilität gelten.

Negativ aus Sicht von Deloitte ist die Anpassung der steuerlichen Vorschriften zur Einlagenrückgewähr. Im Gegensatz zur geltenden Rechtslage soll die Rückzahlung von Eigenkapital, das seitens der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) zugeführt wurde, erst dann steuerneutral ohne Zahlung der Kapitalertragssteuer an die Gesellschafter zurückgeführt werden können, wenn davor alle in der Gesellschaft erwirtschafteten Gewinne ausgeschüttet und mit der Kapitalertragssteuer besteuert wurden. Vor dem Hintergrund des chronischen Eigenkapitalmangels der österreichischen Wirtschaft sei das „klar eine Fehlmaßnahme“, weil sie von Kapitalzuschüssen abschrecke.

Neue Bürokratismen überwiegen

Obwohl in sämtlichen Empfehlungen aller Expertenrunden – auch der Steuerreformkommission – dringend eine Vereinfachung des Steuerrechts empfohlen wurde, werde die Steuerreform zu einer weiteren Verwaltungsbelastung der Unternehmen führen.

Allein das umfangreiche Paket zur Betrugsbekämpfung werde in fast allen Branchen Umstellungsaufwand (z.B. Registrierkassenlösungen, Änderungen bei Gebäudeabschreibungen etc.) , einen erhöhten Kommunikationsaufwand mit den Finanzbehörden (Bankkontenauskünfte auch für Nachfragen aus Betriebsprüfungen bei Kunden und Lieferanten) und Administrationsaufwand (z.B. das neue Evidenzkonto) nach sich ziehen. Dieser Zusatzaufwand werde durch die wenigen Vereinfachungen bei der Lohnverrechnung bei weitem nicht kompensiert.

Image des Standortes wird leiden

Durch die Anhebung des Spitzensteuersatzes, der Immobilien- und der Kapitalertragssteuer, der Umsatzsteuer im Tourismusbereich sowie der Grunderwerbsteuer wird es für den Standort im internationalen Wettbewerb noch schwieriger, meint Deloitte-Experte Herbert Kovar: „Unbestritten ist, dass Österreich in den Bereichen Lebensqualität, Kultur und Tourismus Top-Werte in den Umfragen erzielt. Aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen werden sich in- und ausländische Investoren trotz dieser Vorteile in vielen Fällen für einen anderen Standort entscheiden.“

Link: Deloitte

 

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