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Business, Recht, Steuer

Sozialversicherung: Meldepflicht-Änderungsgesetz beschlossen, die Fallen lauern im Detail

Wien. Die Anmeldung von Arbeitnehmern bei der Sozialversicherung und das System der Übermittlung von Lohndaten an die Sozialversicherungsträger wird auf neue Beine gestellt: Der Sozialausschuss des Nationalrats billigte jetzt den Gesetzesvorschlag. Neu ist, dass der Sozialversicherung die Lohndaten künftig monatlich – statt wie bisher jährlich – bekannt zu geben sind, dafür kommt es zu bürokratischen Entlastungen bei der Erstanmeldung und anderen Meldepflichten. Freilich lauern auch Gefahren wie hohe Säumniszuschläge bei verzögerten Beitragszahlungen.

Außerdem werden mit dem Gesetzespaket die Verzugszinsen im Bereich des ASVG und der Gewerblichen Sozialversicherung ab 2017 halbiert und zum gleichen Zeitpunkt die tägliche Geringfügigkeitsgrenze abgeschafft.

Der Sozialversicherung beschert das so genannte Meldepflicht-Änderungsgesetz erhebliche Einnahmenausfälle, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Ziel des neuen Meldesystems sind vor allem mehr Transparenz und weniger Bürokratie. So werden durch die monatliche Meldepflicht viele früher notwendige unterjährige Änderungsmeldungen entfallen. Außerdem sei damit zu rechnen, dass der oft zeitintensive Clearingbedarf zwischen Dienstgeber und Krankenversicherungsträgern deutlich geringer wird, wie die Erläuterungen zum Gesetzentwurf vermerken.

Eine Berichtigung der gemeldeten Lohndaten soll innerhalb von sechs Monaten ohne nachteilige Rechtsfolgen möglich sein. Für geringfügig Beschäftigte kann auch eine jährliche Beitragsentrichtung vereinbart werden. Aufgrund der Umstellung der Meldepflichten auf monatliche Beitragsgrundlagen muss auch das Arbeitslosenversicherungsgesetz im Hinblick auf die Berechnung des Arbeitslosengeldes geändert werden.

Wo Gefahren vermutet werden

Während neben den Koalitionsparteien auch die FPÖ und das Team Stronach dem gesamten Gesetzentwurf zustimmten, wandten sich die Grünen gegen die Abschaffung der täglichen Zuverdienstgrenze und die Senkung der Verzugszinsen. Abgeordnete Judith Schwentner befürchtet, dass das Aus für die tägliche Geringfügigkeitsgrenze dazu führen wird, dass Arbeitsverhältnisse missbräuchlich umgangen werden.

Kritik übte auch Neos-Abgeordneter Gerald Loacker: Er erwartet sich zusätzliche Bürokratie. Überdies sind ihm die hohen Säumniszuschläge bei verzögerten Beitragszahlungen ein Dorn im Auge, die sich seinen Berechnungen nach bei einem mittelgroßen Unternehmen rasch auf bis zu 50.000 Euro summieren könnten. Damit würde nicht nur die Senkung der Verzugszinsen konterkariert, vielmehr drohten bei kleinen Verfehlungen auch andere unverhältnismäßig scharfe Konsequenzen, etwa die Qualifizierung als Scheinunternehmen.

Link: Parlament

 

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