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Recht, Tipps

Führerscheingesetz wird neu geregelt: Internationale Abfragen, Fahrprüfer und mehr

Wien. Das Führerscheinwesen in Österreich soll mit einer Neuregelung des Führerscheingesetzes effizienter werden: Die Anbindung des Führerscheinregister an das Europäische Netzwerk ermögliche es, direkt Abfragen in ausländischen Führerscheinregistern vorzunehmen und damit Führerscheinanfragen im EWR-Ausland mit weniger Verwaltungsaufwand durchzuführen.

Eine weitere geplante Maßnahme ist eine bundesweit einheitliche Regelung für den Austausch von abgelaufenen Nicht-EWR-Führerscheinen. Statt der aufwändigen Prüfungen aller Einzelfälle wird künftig ähnlich wie bei der Wiedererteilung der österreichischen Lenkerberechtigung vorgegangen und eine praktische Fahrprüfung verlangt, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Wettbewerbsrecht und Fahrprüfer

Mit der Novelle erfolgen außerdem zahlreiche Nachbesserungen, Klarstellungen und redaktionellen Änderungen, die im Zuge der Anwendung der beiden vorhergehenden umfangreichen Novellen des Führerscheingesetzes notwendig geworden seien.

So erhält die Kommission für die Mehrphasenausbildung Kontrollbefugnisse, die sie bisher nicht hatte. Einige der Änderungen dienen auch dazu, das Gesetz in Übereinstimmung mit der 3. Führerscheinrichtlinie der EU zu bringen und ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwehren. Das betreffe etwa Bestimmungen über Prüfberechtigungen von FahrprüferInnen.

Link: Parlament

 

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