Wien/Klagenfurt. Gegen den Anleihen-Rückzahlungsstopp bei der Bank Heta (ehemals Hypo Alpe Adria International) haben sich mehr als 200 Gläubiger zur Wehr gesetzt, so die FMA-Vorstände in einem Interview. Die Frist dazu lief am 1. Juni 2015 ab. Wie von Wirtschaftsanwälten bereits erwartet hätten „im Wesentlichen alle, die davon betroffen sind“, Einspruch erhoben.
Vor allem institutionelle Investoren wie Versicherungen und Banken, aber auch Private haben sich zu Wehr gesetzt, so FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller zu den Oberösterreichischen Nachrichten. Sein Kollege Helmut Ettl wird von der Zeitung zitiert: „Im Wesentlichen werden alle gegen den Zahlungsstopp vorgehen, die davon betroffen sind. Das müssen sie machen, schon um ihre Rechte zu wahren.“
Der weitere Ablauf
Man werde die Inhalte würdigen und einen neuen Bescheid erstellen, in dem es Veränderungen geben kann, aber nicht muss, so Kumpfmüller. Dann können Investoren in zweiter Instanz zum Bundesverwaltungsgericht gehen.
Gegen den per Bescheid der FMA verhängten Zahlungsstopp konnte binnen drei Monaten das Rechtsmittel „Vorstellung“ erhoben werden. Diese Frist lief am 1. Juni 2015 ab. Über die „Vorstellung“ entscheidet zunächst wieder die FMA. Gegen diesen (neuen) Bescheid der FMA besteht die Möglichkeit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Gegen ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts besteht die Möglichkeit einer Beschwerde an den VfGH oder eventuell VwGH.
Wegen der europarechtlichen Fragen dürfte das Verfahren letztendlich auch den EuGH miteinbeziehen und könnte mehrere Jahre dauern. Sowohl auf Seiten der öffentlichen Hand wie der Gläubigervertreter gibt es starke Stimmen für einen Vergleich zu einem früheren Zeitpunkt.
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