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Business, Recht

BWB wird mit Prüfung der Telekom-Branche nicht fertig – Prüfer wechseln zum Vizekanzler

Ministerium (Fassadendetail) ©ejn
Das Ministerium (Detail der historischen Fassade) ©ejn

Wien. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wollte ihre groß angelegte Untersuchung der Telekom-Branche vor dem Sommer 2015 fertigstellen. Daraus wird nichts, wegen des Abgangs zweier wichtiger BWB-Mitarbeiter aus der Telekom-Prüfungsgruppe: Beide haben künftig den selben prominenten Arbeitgeber. Die BWB will nachbesetzen und dann die Prüfung zu Ende bringen.

So ist Birgit Schwabl-Drobir aus der Arbeitsgruppe Post und Telekommunikation bei der BWB seit kurzem Referentin für Wirtschaftspolitik, Banken & Kapitalmarkt im Kabinett von Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Neben der Ökonomin ist noch ein weiterer Mitarbeiter aus der Telekom-Arbeitsgruppe ins Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) gewechselt.

Die BWB will beide Planstellen – 1 JuristIn und 1 ÖkonomIn – nachbesetzen und die bis Sommer geplante Branchenuntersuchung dann mit den Neuen fertigstellen. Die BWB wie auch das Europäische Semester fordern bereits seit mehreren Jahren eine Aufstockung der personellen Ressourcen, wird betont.

Der Hintergrund

Am 12. Dezember 2012 hat die Europäische Kommission die Übernahme des Mobilfunkunternehmens Orange durch Hutchison 3G unter Auflagen genehmigt, erinnert die BWB. Nach der Reduktion des Marktes von vier auf drei Teilnehmer habe es in weiterer Folge einen deutlichen Preisanstieg im österreichischen Mobilfunk gegeben, beklagt die BWB (was die Anbieter selbst freilich so nicht stehen lassen wollen und auf hohe Kosten usw. verweisen).

Aufgrund der negativen Entwicklungen wurde es notwendig, den hoch konzentrierten Markt genauer unter die Lupe zu nehmen und einer umfassenden Kontrolle zu unterziehen, so die BWB.

Diese allgemeine Untersuchung des Wirtschaftszweigs Telekommunikation soll sicherstellen, dass

  • Konsumenten nicht durch (kartell-)rechtswidriges Verhalten benachteiligt werden
  • vermutete oder drohende Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen bekämpft werden
  • freier, fairer und transparenter Wettbewerb gewährleistet ist.

Da die Thematik nicht nur das Wettbewerbsrecht sondern, bei einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung, auch andere Rechtsmaterien betreffe, war es für die BWB wichtig eine breite Zusammenarbeit betroffener Behörden und Institutionen im Sinne aller Marktteilnehmer zu erzielen, sodass die BWB für dieses Vorhaben auch den Bundeskartellanwalt, die Arbeiterkammer, den Verein für Konsumenteninformation sowie die RTR GmbH gewinnen konnte, heißt es weiter.

Nach Gesprächen mit den Teilnehmern sowie der Festlegung eines gemeinsamen Fahrplans konnten erste inhaltliche Umsetzungen durchgeführt werden. Derzeit werden die angeforderten Informationen der Mobilfunkbetreiber analysiert. Dies soll dazu beitragen einen näheren Einblick in die Vorgänge zu bekommen und daraus resultierende Konsequenzen der Entwicklung des Telekommarktes zu geben, so die BWB.

Link: BWB

 

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