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Business, Recht

Vermittlung von 24-Stunden-Betreuung wird eigenes Gewerbe

Wien. Die Vermittlung von 24-Stunden-Betreuung soll in Zukunft gewerberechtlich von der eigentlichen Personenbetreuung getrennt werden. Eine vom Wirtschaftsausschuss des Nationalrats im Zuge von Änderungen der Gewerbeordnung beschlossene Bestimmung sieht in diesem Sinn vor, die Tätigkeit von Vermittlungsagenturen zu einem eigenen Gewerbe zu machen.

Verabschiedet wurden im Rahmen der Sitzung zudem ein Bundesgesetz, das die Weiterverwendung öffentlicher Dokumente erleichtern soll, sowie eine Vorlage, die im Wesentlichen der Umsetzung der EU-Vorgaben im Bereich der Vermarktung von Produkten dient. Grünes Licht gab der Ausschuss darüber hinaus für Änderungen im Berufsausbildungsgesetz, von denen sich die Abgeordneten vor allem bessere Ausbildungschancen für benachteiligte Jugendliche erwarten, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Die Bestimmungen über die Personenbetreuung sind Teil einer Novelle zur Gewerbeordnung, die unter dem Titel Seveso III zunächst darauf abzielt, schwere Industrieunfälle wie jene in Seveso, Bhopal oder Enschede zu vermeiden. Die Betriebsinhaber sollen in diesem Sinn nun verpflichtet werden, nach dem Stand der Technik vorbeugende Maßnahmen zu treffen, um ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten. Vorgesehen sind dabei auch behördliche Inspektionen zur Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen.

Weitere Vorstöße

Im Mittelpunkt der Debatte stand allerdings ein Passus der Vorlage, der sich mit der 24-Stunden-Betreuung befasst und die vielfach geäußerte Forderung nach einer gewerberechtlichen Trennung der Vermittlung von BetreuerInnen und der tatsächlichen Betreuungsarbeit aufgreift. So sollen nun die Tätigkeiten von Vermittlungsagenturen („Organisation von Personenbetreuung“) aus dem bestehenden Personenbetreuungsgewerbe herausgelöst und einem eigenem Gewerbe zugeführt werden.

Die gewerberechtliche Trennung der Agenturen und der PflegerInnen im Rahmen der 24-Stunden Betreuung sei wichtig, hieß es bei den Grünen, die aber den Verbleib beider in einer gemeinsamen Fachgruppe der Wirtschaftskammer für nicht nachvollziehbar halten. Die SPÖ begrüßt die gewerberechtliche Trennung und erinnert daran, dass im Rahmen der 24-Stunden- Betreuung zehntausende „UnternehmerInnen“ geschaffen worden seien, die eigentlich als DienstnehmerInnen zu gelten haben. Nötig seien auch Qualitätskriterien und Ausführungsvorschriften für Agenturen. Eine umfassende Reform der Gewerbeordnung statt neuer Regulierungen fordern die Neos.

Link: Parlament

 

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