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Business, Recht

Österreich klagt gegen Atomstrom: Vorstöße auf mehreren Ebenen und mit Verbündeten

Reinhard Uhrig ©Eva Schimmer / Global 2000
Reinhard Uhrig ©Eva Schimmer / Global 2000

Wien/Brüssel. Österreich tritt auf europäischer Ebene gegen Atomkraftwerke auf und setzt dabei jetzt auf den Rechtsweg: Umwelt- und Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter erhofft sich von den bevorstehenden EuGH-Klagen gegen Atom-Subventionen eine Unterstützung der Energiewende.

Dabei hat Österreich die Unterstützung von Umweltorganisationen wie Global 2000, anderen Staaten und auch von privaten Unternehmen. Die juristischen Vorstöße werden vom Verfassungsdienst, NGOs, Experten von Großkanzleien wie Becker Büttner Held und weiteren Spezialisten unternommen.

Kern des Problems aus österreichischer Sicht ist vor allem die Genehmigung der EU-Kommission für die staatlichen britischen Beihilfen für den Bau des AKW Hinkley Point. Eine ähnliche Klage steht im Zusammenhang mit dem AKW-Ausbau in Tschechien im Raum. Sollten andere Länder ähnliche Subventionspläne wie die in Großbritannien vorlegen, werde Österreich auch diese gerichtlich anfechten, hat Minister Rupprechter bereits öffentlich festgehalten.

Österreichs Argumentation lautet, dass die Subventionierung von Atomkraft mit den europäischen Klimazielen und entsprechenden Förderprogrammen unvereinbar sei, die Energiewende dadurch hinausgezögert und innovative, umweltfreundliche erneuerbare Technologie durch künstlich verbilligten Atomstrom aus dem Markt gedrängt werde.

Die Vorstöße

Nachdem Proteste bisher wenig gebracht haben, bleiben nun Klagen als aussichtsreicher Weg, hofft auch Reinhard Uhrig, Teamleiter Kampagnen der Umweltschutzorganisation Global 2000. Uhrig ist AKW-Beauftragter des NGO und hat bei dem Thema das Ökobüro als (vor allem juristischen und medienöffentlichen) Think-Tank der österreichischen Umweltorganisationen zur Seite.

Die juristischen Vorstöße laufen auf mehreren Ebenen:

  • Die Republik Österreich wird Nichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV) einreichen, nachdem die Entscheidung vom 28.4.15 (der Stein des Anstoßes) im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist. Dazu gibt es eine Frist von 2 Monaten plus 2 Wochen. Der entsprechende Beschluss des Nationalrats fiel am 22.10. 2014. Vorbereitet wird die Klage vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt und vom Wirtschaftsministerium.
  • Luxemburg wird sich als Streithelfer anschließen; dazu gibt es einen Beschluss des luxemburgischen Ministerrats vom 15.10. 2014.
  • Die Marktteilnehmer GP Energy und oekostrom AG klagen gegen die Beihilfe für AKW Hinkley Point C beim EuG, mit Unterstützung der Fachexpertin Dörte Fouquet – sie ist Anwältin und Partnerin bei der deutschen Großkanzlei Becker Büttner Held.
  • Global 2000 hat Beschwerde bei der Aarhus Kommission der Vereinten Nationen eingereicht, in Sachen Bürgerbeteiligung bei Atom-Entscheidungen (11.3.15), zusammen mit dem Ökobüro.
  • Laut but not least läuft derzeit auch eine Initiative der deutschen Bundesländer, dass sich die Bundesrepublik Deutschland ebenfalls der Nichtigkeitsklage anschließen soll.

Link: Global 2000

Link: Ökobüro

Link: BKA

Link: Becker Büttner Held

 

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