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Recht

Beirat für Weisungen des Justizministers: Novelle nimmt finale Formen an

Wien. Die Reform des ministeriellen Weisungsrechts ist Stoßrichtung einer Novelle des Staatsanwaltschaftsgesetzes, die nun im parlamentarischen Justizausschuss behandelt wird. Aus dem „Weisenrat“ der Frühphase ist ein „Weisungsrat“ geworden. Konkret wird dafür ein im Justizministerium angesiedelter Beirat aus Experten und Praktikern eingerichtet, der den Minister bei der Ausübung seines Weisungsrechts beraten soll.

Diesem sogenannten Weisungsrat gehören der Generalprokurator als Vorsitzender sowie zwei weitere Mitglieder an, die auf Basis einer Vorauswahl durch den Rechtsschutzbeauftragten nach Anhörung der PräsidentInnen der Höchstgerichte vom Bundespräsidenten für sieben Jahre ernannt werden.

Die Zuständigkeit

Aufgabe des Weisungsrats ist die Beratung des Justizministers in jenen Fällen, in denen dieser eine Weisung in einem bestimmten Verfahren erteilt, sowie in Strafsachen gegen oberste Organe.

Der Minister kann zudem den Weisungsrat befassen, wenn er dies aufgrund des außergewöhnlichen Interesses der Öffentlichkeit an einer Strafsache oder wegen einer möglichen Befangenheit für erforderlich hält.

Die Konsequenzen

Dem Weisungsrat obliegt es, eine schriftliche Äußerung zum Erledigungsentwurf des Ministers zu erstatten, die allerdings nicht bindend ist, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Trägt der Minister dem Rat des Gremiums nicht Rechnung, so hat er dies allerdings in einem jährlichen Bericht an das Parlament offenzulegen.

Wird ein Verfahren nach der Befassung des Weisungsrats durch eine Weisung eingestellt, sieht das Gesetz zudem die Möglichkeit der Überprüfung durch den Rechtsschutzbeauftragten vor, der seinerseits einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens einbringen kann.

Ein weiterer Gesichtspunkt der Novelle ist die Einschränkung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften, von der sich die Regierung eine Verkürzung der Verfahren erwartet. Darüber hinaus wird auch eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für ein die Anonymität wahrendes Hinweisgebersystem – die so genannte Whistleblower-Hotline – bei Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen geschaffen.

Link: Parlament

 

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