Brüssel. Die Europäische Kommission hat mit Beschluss vom 17. Juni 2015 ein Kartellbußgeldverfahren gegen zwei Hersteller von Pkw- und Lkw-Standheizungen abgeschlossen. Der Webasto SE wurde die Geldbuße erlassen, weil das Unternehmen als Kronzeuge die Kommission von dem Vorgang in Kenntnis gesetzt hatte, so Rechtsberater Hengeler Mueller.
Die deutsche Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller hat die Webasto SE in dem Kartellverfahren vor der Europäischen Kommission vertreten. Tätig waren Partner Hans-Jörg Niemeyer sowie die Associates Johannes von Billerbeck und Enno Ahlenstiel (alle Kartellrecht, Brüssel).
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