Wien. Ein Ende der Streitigkeiten? Die Finanzmarktaufsicht (FMA) und OePR haben offene Fragen der Rechtsauslegung und Zusammenarbeit im Zuge eines Mediationsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht erörtert und sich nun auf ein gemeinsames Verständnis zu offenen Fragen der Auslegung des Rechnungslegungskontrollgesetzes geeinigt, heißt es.
Mit Unterzeichnung des Protokolls seien alle Verfahren vor dem BVwG einvernehmlich beendet worden: „Beide Seiten bekennen sich zu einer kooperativen Zusammenarbeit in der Kontrolle der Rechnungslegung von Emittenten, die an der Wiener Börse gelistet sind“, betonen die Leiter der Prüfstelle Rudolf Jettmar und Roman Rohatschek, sowie FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller und Helmut Ettl gleichlautend.
Die Jagdreviere
Kern der gemeinsamen Vereinbarung sei eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten der OePR als unabhängig prüfende Instanz auf erster Stufe, der behördlichen Funktion der FMA und des von der FMA zu führenden hoheitlichen Verfahrens auf zweiter Stufe.
Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und die Prüfbelastung für die Unternehmen so gering wie möglich zu halten, wurde ein Prozedere für den gegenseitigen Informationsaustausch und die Einsicht in die erforderlichen Unterlagen vereinbart.
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