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Business, Recht

Rauchverbot in der Gastronomie kommt ab 1. Mai 2018: Für Frühstarter gibt es Prämie

Wien. Die Einigung über das lang und kontrovers diskutierte Rauchverbot in der Gastronomie wurde in Form einer Regierungsvorlage dem Nationalrat zugeleitet: Der Gesetzesentwurf sieht nun – wie dies in vielen anderen Ländern bereits der Fall ist – ein Rauchverbot ohne Ausnahmen ab dem 1. Mai 2018 für alle Gastronomiebetriebe vor. Für Frühstarter gibt es Prämien.

Neben den klassischen Tabakerzeugnissen sind von der Regelung auch Wasserpfeifen und verwandte Produkte wie etwa die E-Zigaretten erfasst, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Als Anreiz für einen vorzeitigen und freiwilligen Umstieg von Betrieben schon vor dem 1. Juli 2016 wird es eine steuerliche Prämie in der Höhe von 30 % für getätigte Umbauinvestitionen geben (Nichtraucherschutz-Prämie).

Hotels können Raucherräume einrichten

In der Hotellerie gilt ein gänzliches Rauchverbot in den der Nächtigung von Gästen dienenden Zimmern. Allerdings wurde den Beherbergungsbetrieben mit der Begründung, dass die Verweildauer der Gäste auch mehrere Tage oder Wochen betragen könne, die Möglichkeit eingeräumt, streng abgetrennte Raucherräume einzurichten. Diese Ausnahmeregelung gibt es für Gastronomiebetriebe nicht.

Die Nichtraucherschutz-Bestimmungen in der Gastronomie umfassen alle öffentlichen Orte, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen werden (z.B. Versammlungen in Pfarrsälen, Feuerwehrfeste), nicht ortsfeste Einrichtungen (z.B. Festzelte), Mehrzweckräumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden (z.B. Internate).

Auch in Vereinslokalen gilt das Rauchverbot, sofern in diesen Tätigkeiten im Beisein von Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden (z.B. Chor- oder Musikproben, Sportvereinstreffen). Gewährleistet werde außerdem, dass die Bestimmungen des Tabakgesetzes nicht durch Vereinsgründungen umgangen werden können, heißt es im Entwurf.

Auswirkungen und Kosten

Im Sinne der Rechtssicherheit stellt der Gesetzgeber zudem klar, dass ein ausnahmsloses Rauchverbot auch in sämtlichen geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, welche der entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung dienen, besteht (z.B. Taxis, Mietwägen, Behinderten-, Alten-, Schüler und Krankentransporte).

Auch wenn es kurzfristig zu einem geringfügigen Rückgang der Einnahmen der betroffenen Betriebe kommen kann, sei nach Auffassung des Gesundheitsministeriums langfristig kein wirtschaftlicher Nachteil zu erwarten. Erfahrungen aus anderen Ländern, die das Rauchverbot bereits seit längerem umgesetzt haben, würden sogar zeigen, dass es in der Gastronomie zu Umsatzsteigerungen kommt.

Bei Verstößen gegen das Rauchverbot ist mit Geldstrafen bis zu 10.000 Euro (im Wiederholungsfall) zu rechnen. Die Ausgaben für die Nichtraucherschutz-Prämie in den Jahren 2015 und 2016 werden mit etwa 6 Mio. Euro veranschlagt.

Link: Parlament

 

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