Open menu
Steuer

Steuerreform 2015/2016: Neues bei Einlagenrückzahlungen, so KPMG

Wien. Das Steuerreformgesetz 2015/2016 greift in die bisherige Regelung von Einlagenrückzahlungen ein: Während bisher die Geschäftsführung der ausschüttenden Gesellschaft Dispositionsfreiheit über die steuerliche Behandlung einer Ausschüttung als Gewinnausschüttung oder Einlagenrückzahlung hatte, soll laut Regierungsvorlage ein Vorrang für KESt-pflichtige Gewinnausschüttungen gelten, so die KPMG. Änderungen seien allerdings noch zu erwarten. 

Die Regierungsvorlage blieb gegenüber dem Ministerialentwurf unverändert; es ist vorgesehen, dass Anregungen aus der Begutachtung im parlamentarischen Prozess berücksichtigt werden sollen. Deshalb seien grundlegende Änderungen zu erwarten, meint das Beratungsunternehmen.

Link: KPMG

 

Weitere Meldungen:

  1. Grünes Licht für 3. Piste: Gericht erteilt Auflagen
  2. Pflegeregress fällt: Mehr Heimbewohner, ärmere Städte?
  3. Eversheds Sutherland eröffnet drei neue Büros
  4. OGH: Kann eine unversperrte Tür Menschen einsperren?