Wien. Das Steuerreformgesetz 2015/2016 greift in die bisherige Regelung von Einlagenrückzahlungen ein: Während bisher die Geschäftsführung der ausschüttenden Gesellschaft Dispositionsfreiheit über die steuerliche Behandlung einer Ausschüttung als Gewinnausschüttung oder Einlagenrückzahlung hatte, soll laut Regierungsvorlage ein Vorrang für KESt-pflichtige Gewinnausschüttungen gelten, so die KPMG. Änderungen seien allerdings noch zu erwarten.
Die Regierungsvorlage blieb gegenüber dem Ministerialentwurf unverändert; es ist vorgesehen, dass Anregungen aus der Begutachtung im parlamentarischen Prozess berücksichtigt werden sollen. Deshalb seien grundlegende Änderungen zu erwarten, meint das Beratungsunternehmen.
Link: KPMG