Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht

Weitere Klagen im EU-Streit um Subventionen für AKW

Wien. Die Republik Österreich hat nun ihre Nichtigkeitsklage gegen die EU-Kommissions-Entscheidung vom 8.10.2014 zur Zulassung von Milliarden-Subventionen für den Neubau des Atomkraftwerks Hinkley Point in Großbritannien präsentiert. Umweltschützer begrüßen das; so geht es aus Sicht von Global 2000 darum, einen Präzedenzfall zu verhindern. Die Klage ist bei weitem nicht die einzige.

„Österreich mischt sich hier keinesfalls in das souveräne Recht Großbritanniens ein, seinen Energiemix selbst zu bestimmen“, so Reinhard Uhrig, Atom-Sprecher von Global 2000. „Es handelt sich hier um eine beihilfenrechtliche Klage gegen die massive Wettbewerbsverzerrung durch die Entscheidung: Eine nach den EU-Verträgen illegale Subventionierung der versagenden Technologie Atomkraft hätte nach Willen der EU-Kommission einen gefährlichen Präzedenzfall für Atom-Neubaupläne in Tschechien, Ungarn und anderen Ländern geschaffen.“

Der Streitfall

Die abtretende EU-Kommission Barroso habe seinerzeit eine Garantievergütung von rund 12,6 Cent pro Kilowattstunde Atomstrom über einen Zeitraum von 35 Jahren bewilligt – eine große Solarstrom-Anlage bekommt 9 Cent, so Uhrig.

Hinzu kämen ein jährlicher Inflationsausgleich, eine Bürgschaft über 23,9 Milliarden Euro für die Baukosten sowie Kompensationszahlungen für den Fall einer energiepolitischen Richtungsänderung.

Klagswelle gegen EU-Entscheidung

Diese „offenkundig politisch motivierte und nicht rechtlich fundierte“ (Uhrig) Entscheidung der obersten EU-Behörde des Wettbewerbsrechts hat den Angaben zufolge eine europaweite Beschwerde- und Klagswelle ausgelöst:

  • Die Republik Österreich reicht Nichtigkeitsklage (Art. 263 Arbeitsvertrag der Europäischen Union) ein.
  • Luxemburg wird sich als Streithelfer anschließen (Ministerrats-Beschluss 15.10.14)
  • Die Strommarkt-Teilnehmer GP Energy, oekostrom AG, Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH klagen wegen Wettbewerbsverzerrung beim Europäischen Gericht (EuG).
  • Global 2000 und Ökobüro klagen bei Aarhus-Kommission der Vereinten Nationen für Bürgerbeteiligung bei Atom-Entscheidungen  (11.3.15)
  • Eine Petition der Elektritzitätswerke Schönau, deren Partner Global 2000 ist, wird von 168.000 Menschen unterstützt.

„Die politisch geschobene Entscheidung ist offenkundig rechtlich falsch – sie bezieht sich in der Begründung des „gemeinsamen Interesses“ auf den EURATOM-Vertrag, prüft jedoch wettbewerbsrechtlich nach Artikel 107(3)(c) des Lissaboner Vertrags der EU – die rechtliche Basis stimmt nicht“, so Uhrig.

Uhrig sieht die Technologie Atomkraft derzeit bereits marktwirtschaftlich „nicht wettbewerbsfähig gegenüber erneuerbaren Energien, ganz zu schweigen von ihren Folgekosten und Sicherheitsproblemen.“

Link: Global 2000 (Hinkley Point)

 

 

Weitere Meldungen:

  1. FWF: Eva Kernbauer und Christoph Binder neu im Präsidium
  2. EU-Rechnungshof rügt Intransparenz bei Lobbyisten-Einfluss
  3. Markus Haas wird Managing Director von Daikin Österreich
  4. Photovoltaik-Anlagen erhalten wieder Investitionszuschuss