Wien. Mit einem Experten-Hearing im Justizausschuss begannen jetzt die parlamentarischen Beratungen über das von der Regierung vorgelegte Strafrechtsänderungsgesetz. Geplant sind vor allem strengere Strafen bei Gewaltdelikten und eine Anpassung der Wertgrenzen bei Vermögensdelikten.
Zur Klärung nach wie vor strittiger Detailfragen, so etwa bei den Bilanzdelikten, standen Experten Rede und Antwort, so die Parlamentskorrespondenz: Die Universitätsprofessoren Helmut Fuchs und Alois Birklbauer, Universitätsprofessorin Lyane Sautner (Vizepräsidentin des Opferschutzverbands Weißer Ring), Josef Weixelbaum (Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer), Friedrich Forsthuber (Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien) sowie Christoph Koss (Verein Neustart).
Der Zeitplan
Die Novelle soll am 30. Juni 2015 in einer weiteren Sitzung des Justizausschusses auf den Weg in Nationalratsplenum gebracht werden, wo eine Beschlussfassung noch vor der Sommerpause geplant ist.
Als sicher gilt, dass das Strafrechtsänderungsgesetz eine neue Gewichtung der Strafdrohungen zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben bringen wird. Im Wesentlichen sollen in Zukunft Gewaltdelikte strenger bestraft werden, während es bei Wirtschafts- und Vermögensdelikten zu einer Anpassung der Wertgrenzen kommt. Präzisierungen und Nachschärfungen plant die Vorlage im Sexualstrafrecht, aber auch bei den Delikten des Landfriedensbruchs und der Verhetzung.
Link: Parlament (Hearingbeiträge)