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Justizminister Brandstetter für Reform des Privatkonkurses

Wolfgang Brandstetter ©BMJ/Elia Zilberberg
Wolfgang Brandstetter ©BMJ/Elia Zilberberg

Wien. Justizminister Wolfgang Brandstetter hat sich im Parlament für eine Reform bei der Regelung des Privatkonkurses ausgesprochen. Im Konsumentenschutzausschuss meinte der Ressortchef, Personen, die redlich gescheitert sind, müsse es leichter gemacht werden, wieder ins normale Wirtschaftsleben zurückzukehren. Angegangen werden soll das Thema schon im Herbst.

Dass es beim Privatkonkurs dringenden Reformbedarf gibt, war auch die übereinstimmende Einschätzung der Abgeordneten, berichtet die Parlamentskorrespondenz: Gerade im Gefolge von Ehescheidungen oder Unternehmenspleiten würden viele Menschen in eine Schuldenspirale kommen, aus der auch ein Privatkonkurs keinen Ausweg bietet, so Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser: er kritisiert vor allem die aus seiner Sicht zu hohe Mindestquote im Abschöpfungsverfahren.

Parlamentarische Enquete?

Scharf ging er ebenso wie SPÖ-Konsumentenschutzsprecherin Angela Lueger mit den Inkassobüros ins Gericht (auf Seiten der Gläubigerschützer sieht man wenig bis keinen Reformbedarf beim Privatkonkurs). Im Übrigen regte Steinhauser eine parlamentarische Enquete zum Thema Privatkonkurs an, was auch Peter Wurm (FPÖ) begrüßte.

Er habe die Absicht, eine Reform der derzeit unbefriedigenden Regelung des Privatkonkurses in die Wege zu leiten, versicherte Justizminister Brandstetter. Menschen, die finanziell gescheitert sind, müsse dadurch die Möglichkeit geboten werden, leichter wieder in das normale Wirtschaftsleben zurückzukehren. Den kommenden Herbst nannte er dabei als den geeigneten Termin für den Startschuss der Reform.

Link: Parlament

 

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