Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht, Tipps

Verbraucherrecht: Alternative Streitbeilegung in sieben Schlichtungsstellen

©ejn
©ejn

Wien. Eine EU-Richtlinie und -Verordnung zielt auf die Einrichtung eines flächendeckenden Netzes alternativer Streitschlichtungsstellen (AS) für Verbraucherangelegenheiten in Europa ab. Sie soll nun per Regierungsvorlage in Österreich umgesetzt werden. Sieben Schlichtungsstellen sind vorgesehen, plus eine Sonderinstitution für internationale Streitigkeiten.

Damit sollen Verbraucherrechte gestärkt und Gerichte entlastet werden. Vorgegeben werden unter anderem einheitliche Qualitätskriterien für Schlichtungsstellen, zudem muss grundsätzlich für alle Beschwerden, die aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen resultieren, eine Anlaufstelle vorhanden sein, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Die sieben Schlichtungsstellen

Umgesetzt werden die EU-Vorgaben durch ein eigenes „Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten“ sowie geringfügige Adaptierungen des Konsumentenschutzgesetzes, des Gebührengesetzes und des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes. Demnach werden in Österreich

  • die Schlichtungsstelle der Energie-Control,
  • die Telekom- und die Post-Schlichtungsstelle der RTR,
  • die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte,
  • die gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft,
  • der Internet-Ombudsmann,
  • die Ombudsstelle Fertighaus sowie
  • die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte,

für die vom Sozialministerium ein Pilotprojekt durchgeführt wurde, als AS-Schlichtungsstellen klassifiziert. Die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte wird dabei als so genannte „Auffangschlichtungsstelle“ auch für sämtliche Beschwerden zuständig sein, die nicht in die Zuständigkeit der anderen Schlichtungsstellen fallen.

Keine verpflichtende Teilnahme

Als zentrales Ziel der Schlichtungsstellen wird das Bemühen genannt, Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Unternehmen rasch und effizient aus der Welt zu schaffen. Allerdings sind Unternehmen, mit einigen wenigen Ausnahmen, nicht verpflichtet, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Der Zugang zu den Schlichtungsstellen soll in der Regel kostenlos sein, allerdings kann von VerbraucherInnen gegebenenfalls ein geringfügiger Beitrag zu den Verfahrenskosten verlangt werden.

VerbraucherInnen sind zudem verpflichtet, sich zunächst selbst um eine Einigung mit dem Unternehmen zu bemühen, bevor sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensregeln können auch vorsehen, den Parteien während eines anhängigen Verfahrens und danach zu untersagen, die Streitsache an die Öffentlichkeit zu bringen. Grundsätzlich sollen Verfahren binnen 90 Tagen abgeschlossen werden. Ob die Streitparteien einem Lösungsvorschlag der zuständigen Schlichtungsstelle zustimmen, bleibt ihnen überlassen.

Sonderregeln für internationale Streitigkeiten

Für grenzüberschreitende Streitigkeiten, etwa im Falle von Online-Bestellungen, hat die EU eine eigene Plattform eingerichtet, wobei jedes Land eine Kontaktstelle zu benennen hat, die Verbraucher dabei unterstützen soll, die zuständige AS-Stelle ausfindig zu machen. In Österreich ist das das Europäische Verbraucherzentrum.

Unternehmen, die gesetzlich oder anderweitig verpflichtet sind, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen, müssen künftig auf ihrer Website die für sie zuständige Schlichtungsstelle bekannt geben. Alle Unternehmen trifft außerdem die Pflicht, die Konsumenten nach nicht anerkannten Beschwerden darüber zu informieren, an welche AS-Stelle sie sich wenden können und ob sie gegebenenfalls bereit wären, an einem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen mit 9. Jänner 2016. Die Kosten werden vom Sozialministerium auf etwas mehr als 400.000 Euro jährlich geschätzt.

Link: Parlament

 

Weitere Meldungen:

  1. Software-Branche halbiert den Anteil der Chief Data Officer
  2. Die Management-Tipps für 2024 von der WU Executive Academy
  3. Impfstraßen-Pionierin wird WU Managerin des Jahres 2023
  4. Management Club feiert 50-jähriges Jubiläum mit langer Gästeliste