Wien. Das Landesgericht in Wien hat in erster Instanz entschieden, dass die Klage gegen Facebook aus formellen Gründen unzulässig ist, teilt Initiator Max Schrems mit. Über den Inhalt der Klage (also die konkreten Datenschutzverstöße) wurde dabei nicht entschieden, da das Gericht die Fragen der Zulässigkeit und Zuständigkeit vom eigentlichen Inhalt der Klage trennte.
Die Entscheidung werde – wie zuvor angekündigt – umgehend durch ein Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Wien bekämpft, so Max Schrems, der in dem Verfahren von PFR Rechtsanwälte vertreten wird. Der Social Media-Multi Facebook hat Graf & Pitkowitz zur Seite.
Aus zwei Gründen
Die Frage der Zuständigkeit gehe damit in die nächste Runde. „Das Wiener Landesgericht will die heiße Kartoffel nicht“, so Anwalt Wolfram Proksch von PFR. Entscheidend für die Ablehnung in 1. Instanz war den Angaben zufolge, dass Schrems vom Gericht in Sachen Facebook nicht als Verbraucher angesehen wird; er verfolge kommerzielle Interessen. Und damit sei die Klage am eigenen Wohnsitz nicht mehr möglich – diese steht nur Verbrauchern zu.
Auch eine Zuständigkeit nach dem Ort der Schadenszufügung (in diesem Fall ebenfalls Wien) sei vom Gericht ohne weitere Begründung verworfen worden, zürnen die Kläger.
Link: Europe-vs-Facebook
Link: Graf & Pitkowitz
Link: PFR