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Recht

Klagen gegen Atom-Subventionen, Becker Büttner Held berät

Dörte Fouquet ©BBH/ E.Kaptiza
Dörte Fouquet ©BBH/ E.Kaptiza

München. Die Gewährung von Beihilfen für den Bau des englischen Kernkraftwerks Hinkley Point C ist eine Fehlentscheidung der EU-Kommission, davon ist eine Reihe deutscher und österreichischer Stromversorger überzeugt. Mit Hilfe der Energierechtskanzlei Becker Büttner Held (BBH) hat eine Klagegemeinschaft aus Stromhändlern und -erzeugern deshalb eine Nichtigkeitsklage vorbereitet, die sie in den nächsten Tagen einreichen wird, so die Kanzlei.

In der Klagebegründung werde bezweifelt, dass die Subventionierung von Hinkley Point C mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar ist. Die staatliche Förderung von Hinkley Point sei vielmehr eine rechtswidrige Betriebsbeihilfe. Anstatt ein Marktversagen zu korrigieren, würde der Markt künstlich verzerrt werden – in einer Weise, die den erklärten Zielen und Prinzipien der EU eindeutig zuwiderläuft: Der europäische Trend gehe ganz klar in Richtung Ausbau der Erneuerbaren Energien und Ausstieg aus der Atomkraft. Ein gemeinsames europäisches Interesse an der Atomkraft sei dagegen nicht zu erkennen.

Das Projekt

Die Hinkley-Beihilfe hätte auch drastische Konsequenzen für den europäischen Energie-Binnenmarkt, meinen die Gegner: Mit einer Garantievergütung von rund 120 Euro pro Megawattstunde würde sich der Großhandelsstrompreis nicht nur in Großbritannien, sondern auch in Deutschland und anderen EU-Ländern reduzieren. Als Folge würden die Erlöse konventioneller und erneuerbarer Kraftwerke sinken. Für das deutsche Erneuerbare-Energien-Fördersystem würde das eine Mehrbelastung des EEG-Kontos von bis zu 46,7 Millionen Euro jährlich mit sich bringen, so die Ergebnisse einer Studie von Energy Brainpool.

Die EU-Kommission hatte im Oktober 2014 Beihilfen für den Bau des englischen Kernkraftwerks Hinkley Point C gewährt. Im März 2015 hat der deutsche Stromversorger Greenpeace Energy beschlossen, mit Hilfe von BBH gegen diese Entscheidung zu klagen. Daraufhin haben sich die Stadtwerke Aalen, Bietigheim-Bissingen, Schwäbisch-Hall, Tübingen, Mühlacker, Bochum und Mainz sowie die Energieversorgung Filstal und die österreichische oekostrom AG der Klage angeschlossen. In den nächsten Tagen wird die Klage beim Europäischen Gericht eingereicht.

Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Zuständige Anwältin für die Klage ist Partnerin Dörte Fouquet.

Link: Becker Büttner Held

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