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Business, Recht

D.A.S. mit neuer Rechtsschutzversicherung für Vereinsfunktionäre

Wien. Der Rechtsschutz-Spezialversicherer D.A.S. bringt die nach eigenen Angaben erste umfassende Rechtsschutzdeckung für die Funktionäre der rund 120.000 österreichischen Vereine. Sie soll nicht zuletzt dann helfen, wenn es gegen den eigenen Verein hart auf hart geht. Update: Was passiert, wenn ein Funktionär im Streitfall eine reguläre Rechtsschutzpolizze vorweisen kann?

Bisher gab es nur die Möglichkeit, dass Funktionäre bei einer Vereinsrechtsschutzversicherung mitversichert waren, so die D.A.S.: Der Funktionär selbst habe damit jedoch bei Konflikten im Regelfall keine rechtliche Unterstützung.

Es gibt in Österreich rund 120.000 Vereine und 3 Millionen Menschen leisten 15 Millionen unentgeltliche Arbeitsstunden pro Woche. Durch diesen Einsatz werden die unterschiedlichsten Lebensbereiche abgedeckt; vom Sozial- und Gesundheitswesen über den Sport- und Freizeitbereich, Kulturinitiativen, Natur- und Umweltschutz, bis hin zu Aktivitäten im Bereich Nachbarschaftshilfe oder Unterstützungstätigkeiten im Alltag.

Auf Grund von Statuten sind dabei Vereine ein organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks, der nicht gewinnorientiert ist. Das Vereinsvermögen darf nur im Sinne des Vereinszwecks verwendet werden.

Vereine von Rechtsstreitigkeiten betroffen

„Der Einsatz von Eigenverantwortung und ehrenamtlichem Engagement ist besonders wichtig“, sagt Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG. „Leider sind auch Vereine von Rechtsstreitigkeiten betroffen. Es passiert dabei immer wieder, dass neben dem Verein auch Funktionäre rechtlich belangt werden können. Die meisten bisher am Markt erhältlichen Vereins-Rechtsschutzversicherungen bieten deshalb eine Mitversicherung ihrer Funktionäre an“, so Kaufmann.

Und was passiert bei Konflikt mit dem eigenen Verein?

Problematisch sei die Situation, wenn es Rechtsstreitigkeiten gibt. „Denken Sie etwa an die Situation, wenn behauptet wird, dass ein Funktionär Vereinsgelder entgegen dem Vereinszweck verwendet hat oder ihm vorgeworfen wird, dass er beim letzten Zeltfest Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt hat“, so Kaufmann. „In diesem Fall hätten bisherige Rechtsschutzdeckungen keine rechtliche Unterstützung gebracht.“

Das neue hauseigene Rechtsschutz-Produkt soll diese Lücke nun ausfüllen; es ist ein Teil der Privat-Rechtsschutz-Produktpalette.

Update: Auf Anfrage von Recht.Extrajournal.Net hat die D.A.S. das Procedere in dem Fall erläutert, dass ein Funktionär selbst eine herkömmliche Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat und sie bei Streitigkeiten aus einem Vereinsthema zu Hilfe ruft. Demnach wird die Deckung in diesem Fall abgelehnt: In den Versicherungsbedingungen sind die Vereinstätigkeiten in Artikel 7, 2.3. ausgeschlossen. Ausnahme: Hat der Kunde das Premiumpaket abgeschlossen, so werde diese Deckung eingeschlossen.

Link: D.A.S.

 

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