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Recht

Sozialbetrugsgesetz kommt mit Mystery-Shopping

Wien. Mit dem neuen Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz soll vor allem die Identifizierung und Sanktionierung von Scheinfirmen erleichtert werden. Doch auch die Ärzte werden stärker geprüft: Vor allem dort, wo es in der Vergangenheit bereits Probleme gegeben hat, dürften getarnte Kontrollore zu erwarten sein.

An den Kragen gehen soll es nicht nur Unternehmen, die ohne die Zahlung von Abgaben, Sozialversicherungsbeiträgen und Löhnen vom Markt verschwinden, sondern auch Firmen, die Scheinanmeldungen bei der Sozialversicherung vornehmen und den Angemeldeten damit zu ungerechtfertigten Leistungen verhelfen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Überdies ist vorgesehen, die Haftung für Auftraggeber von Scheinfirmen auszuweiten, die missbräuchliche Verwendung der E-Card durch erweiterte Ausweispflichten weiter zurückzudrängen und Ärzten durch „Mystery Shopping“ genauer auf die Finger zu schauen.

Das Sozialministerium erwartet sich durch das Paket, das mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen vom Nationalrat beschlossen wurde, jährlich Mehreinnahmen von zumindest 250 Mio. Euro. Mehr als die Hälfte davon soll der Sozialversicherung zugutekommen.

Tiefe Kluft

In Bezug auf das umstrittene „Mystery-Shopping“ in Arztpraxen blieb es bei den von der Regierung vorgeschlagenen Bestimmungen, was den Arzt und ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger dazu veranlasste, gegen die Fraktionslinie zu stimmen und das Gesetzespaket als Gesamtes abzulehnen. Explizit verteidigt wurde das „Mystery-Shopping“ von den SPÖ-Abgeordneten Erwin Spindelberger und Walter Bacher. Auch bisher seien Kontrollen in den Ordinationen durchgeführt worden, die der Verfassungsgerichtshof ausdrücklich als legitim gewertet hat.

Kontroll-Checks mit eigens für die Krankenkassen ausgestellten E-Cards seien darüber hinaus nur bei begründetem Verdacht bzw. im Rahmen eines jährlich im Voraus zu erstellenden Stichprobenplans erlaubt.

Link: Parlament

 

 

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