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Steuer

BDO: Steuerreform soll Licht in Grauzone Mitarbeiterrabatte bringen

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Wien. Die Steuerreform 2015/2016 bringt Rechtssicherheit im Graubereich der Besteuerung von Mitarbeiterrabatten und führt zu einer Steuerersparnis für Mitarbeiter, so das Beratungsunternehmen BDO Austria. Konkret bleiben Mitarbeiterrabatte unter bestimmten Bedingungen ab 2016 steuerfrei.

Ab 1.1.2016 sollen Mitarbeiterrabatte laut BDO insoweit steuerfrei bleiben als sie

  • allen Mitarbeitern oder bestimmten Gruppen  von Arbeitnehmern eingeräumt werden und
  • der Mitarbeiterrabatt im Einzelnen 20% des Endpreises für fremde Letztverbraucher nicht übersteigt.

Und wenn doch?

Übersteigt der Mitarbeiterrabatt die genannten 20%, steht ein Freibetrag von EUR 1.000,- pro Kalenderjahr zur Verfügung. Erhält der Mitarbeiter also Rabatte von mehr als 1000 Euro pro Jahr, dann ist der übersteigende Betrag abgabepflichtig.

Erfreulicherweise werde das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) eine gleichlautende Bestimmung enthalten, um so die sozialversicherungsrechtliche und lohnsteuerliche Gleichbehandlung zu gewährleisten. Das Über- und Unterschreiten der 20%igen -Freigrenze und des Freibetrages hat der Arbeitgeber zu überprüfen und zu dokumentieren, so BDO.

Als Vergleichspreis ist auf den „üblichen Endpreis des Abgabeortes“ abzustellen. Der übliche Endpreis ist der bereits um übliche Preisnachlässe verminderte Preis. Die Verwendung des Abgabeortes stellt sicher, dass der Arbeitgeber die Sachbezüge für seine Arbeitnehmer nach einem einheitlichen Maßstab bewerten kann.

Maßgeblich ist demnach der vom Arbeitgeber entsprechend den Gegebenheiten am Markt für den Endverbraucher festgesetzte Preis. Die Preise der Mitbewerber sind vom Arbeitgeber nicht zu analysieren, heißt es weiter.

Link: BDO Austria

 

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