Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Was Österreichs neues Erbrecht nun bringt

Parlament @ejn
Parlament @ejn

Wien. Das österreichische Erbrecht wird modernisiert. Mit der Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) und zahlreicher weiterer Gesetze werden nicht nur Formulierungen sprachlich adaptiert, sondern in einigen Punkten auch inhaltliche Neuregelungen getroffen: Insgesamt werden laut Justizminister rund 300 Paragraphen geändert.

Im Konkreten sieht der jetzt vom Nationalrat beschlossene Gesetzentwurf unter anderem vor, die Enterbung naher Angehöriger unter gewissen Umständen zu vereinfachen, pflegende Angehörige stärker bei der Verteilung des Erbes zu berücksichtigen und Eltern vom Pflichterbe auszunehmen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Nur noch die Nachkommen und der Ehegatte oder eingetragene Partner werden pflichtteilsberechtigt sein. Zudem ist es Erben von Familienbetrieben künftig möglich, ihre Miterben in Raten auszuzahlen. Damit soll der Fortbestand von Klein- und Mittelbetrieben sichergestellt werden.

Testamente zugunsten früherer Ehegatten oder Lebensgefährten werden nach einer Scheidung automatisch als aufgehoben gewertet. Gibt es kein Testament und keine Verwandten, hat ein Lebensgefährte künftig Vorrang vor dem Staat.

Weiterhin drei Zeugen

Beibehalten wird die Bestimmung, dass ein nicht selbst geschriebenes Testament dreier Zeugen bedarf, das fremdhändige Testament soll aber durch verschiedene Maßnahmen fälschungssicherer gestaltet werden.

Von der Opposition gab es Kritik an Details; so kritisiert die FPÖ die inkonsistente Verwendung von Begriffen, auch im Vergleich zur EU-Erbrechtsverordnung, die hohen Zinsen bei der Pflichtteilstundung und die künftige Berücksichtigung von Lebensgefährten im Erbrecht: Die Definition des Lebensgefährten sei schwierig, es sei fraglich, wann eine Lebensgemeinschaft beginne und wann sie ende. Dagegen sehen die Grünen die Lebensgefährten stiefmütterlich behandelt.

Justizminister Wolfgang Brandstetter zeigte sich überzeugt, dass das Justizressort mit dem Entwurf „die Goldene Mitte“ getroffen hat. Es sei höchste Zeit für eine Modernisierung des Erbrechts, sagte er. Der Entwurf sei ausführlich mit ExpertInnen diskutiert worden. Laut Brandstetter werden mehr als 300 Paragraphen geändert.

Brandstetter zufolge wird das Gesetz dazu beitragen, dass Familienunternehmen im Todesfall nicht zerschlagen werden müssen. Das Gericht habe bei der Pflichtteilstundung einen Ausgleich zwischen den Interessen des Erben und seiner Miterben zu suchen, erklärte er.

Dass die Berücksichtigung von Pflegeleistungen im Erbrecht auf Verwandte eingeschränkt ist, begründete er damit, dass Nicht-Verwandte für Pflegeleistungen in der Regel eine Gegenleistung erhalten. Der Minister fürchtet auch nicht, dass es dadurch zu vermehrten familiären Streitigkeiten kommen wird.

Link: Parlament

 

Weitere Meldungen:

  1. „Mogelpackungen“ im Parlament: Wenig konkrete Pläne für Gesetz
  2. Flexible Kapitalgesellschaft: Buchpräsentation im Parlament
  3. Neue Haftungsregeln entschärfen umfallende Bäume
  4. Lohn- und Sozialdumping: Strafen kommen künftig wieder per Post